Benutzer:Rites Christian

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Inhaltsverzeichnis

Situation der Juden in Unterfranken nach dem ersten Weltkrieg

Das Leben der Juden:

In der Nachkriegszeit des ersten Weltkrieges herrschte in Deutschland eine wirtschaftliche, als auch soziale Destabilisierung, welche das Handeln der Menschen sehr deutlich prägte. Zu dieser Zeit, war circa 1% der Bevölkerung in Unterfranken jüdischer Herkunft. Diese waren meist im Bereich der Landwirtschaft, zum Beispiel Vieh-, oder Kleinhandel und bei Kreditinstituten beschäftigt(Wege in die Vernichtung, Institut für Zeitgeschichte München – Berlin, S.41). Als Folge der Finanzkrise in den Jahren 1923-1930 nahm der Bevölkerungsanteil der Juden allerdings ab, da diese überproportional im Bereich des Handels und im Gewerbe tätig waren und dieser sehr stark von der Hyperinflation getroffen wurde(Vgl. ebd. S. 42). Zu diesem Zeitpunkt gab es in Unterfranken, verglichen auf Reichsebene, überdurchschnittlich viele jüdische Gemeinden, weshalb der Antisemitismus nicht so schnell heranwuchs, wie in anderen Teilen des Landes. In diesem Zeitraum, kristallisierten sich auch Rechtsextreme Parteien wie die NSDAP heraus. Infolge dessen, wurde der Antisemitismus auch in Unterfranken gestärkt, vor allem durch Hetzer der Partei, wie Julius Streicher und später Otto Hellmuth(Vgl. ebd. S. 43). In den Folgenden Jahren kam es immer häufiger zu Überfällen auf jüdische Kaufleute, weshalb sie aus Angst aus ihrer Heimat flohen. Während sich die Wirtschaftliche Lage immer verschlimmerte, wurden der Nationalsozialismus und der Antisemitismus gegen Ende der 1930er immer stärker.

Antisemitismus in Unterfranken:

In Hofheim wurde im Jahre 1929 ein kleiner Junge ermordet, die Polizei konnte keinen Täter ermitteln und die Nationalsozialisten begannen in der Presse von einem „jüdischen Ritualmord“ zu reden, sie beschuldigten die Juden für diese Tat. Sowohl die katholische Presse und das Staatsministerium ergriffen Maßnahmen, um diese Hetzkampagnen einzudämmen, diese blieben allerdings ohne Erfolg(Vgl. ebd. S. 44). Während im Januar des Jahres 1930 in einem jüdischen Theater eine Aufführung ohne Zwischenfälle und Störungen auskam, griff schon im November des Selben Jahres bei einer anderen Aufführung die NSDAP ein und versuchte diese zu verhindern, die Besucher aufzuhalten und ihnen zu drohen, als auch die Aufführung zu stören. Im Prozess gegen die Antisemiten, welche Besucher der Aufführung verletzt haben, wurden nur milde Strafen verteilt, dies machte deutlich, dass Juden durch den Staat nicht zureichen beschützt wurden. Des Weiteren wurde im Oktober 1930 ein Gesetz beschlossen, welches besagte, dass das rituelle Schlachten der Juden in Bayern verboten sei. Dieses Schächten war ein rudimentärer Teil der jüdischen Religion, dies nicht mehr ausüben zu können hieß für sie entweder auf koscheres Fleisch zu verzichten, oder dieses illegal außerhalb von Bayern zu kaufen. Somit war die freie Religionsausübung in Bayern für Juden nicht mehr gewährleistet. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland wurden Juden als unerwünscht angesehen, weshalb eine Verfolgung unausweichlich war(Vgl. ebd. S. 45).

Ausgrenzung der Juden:

Im März im Jahre 1933 fingen schon die ersten Boykotte jüdischer Geschäfte an, sie wurden Überfallen und Juden durften ihre Arbeit nicht mehr ausführen. Da dieser Boykott allerdings nicht Einheitlich stattfand, beschloss die Regierung am 7. April 1933 das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“. Ab sofort war es auf legalem Wege möglich, Juden an ihrer Arbeit zu hindern und sie zu entlassen, ihnen Arbeitsverbote zu erteilen und auch den Hochschulbesuch zu Untersagen. Auch die deutsche Staatsangehörigkeit wurde einigen Juden entzogen, dies sollte ihre Auswanderung vorantreiben. Verbleibenden Juden wurde oft der Zutritt in Gemeinden versagt. Der Slogan „Juden sind an diesem Ort nicht erwünscht“ war allzu bekannt(Vgl. ebd. S. 46). Die Zerstörung Jüdischer Einrichtungen nahm ihren vollen Lauf, Synagogen wurden aufgebrochen und Ritualien zerstört, Friedhöfe wurden geschändet und Häuser verbrannt. Eine Strafverfolgung gegen die Täter gab es allerdings nicht(Vgl. ebd. S. 47).

Verfolgung der Juden:

Im September 1935 wurde das so genannte „Reichsbürgergesetz“ erlassen, welches schlimme Konsequenzen für die Juden zur Folge hatte. Grundrechte wurden ihnen legal entzogen, sie wurden aus staatlichen Ämtern entlassen, weitere Berufsverbote wurden ausgesprochen. Obwohl zu dieser Zeit dringend Arbeitskräfte gebraucht wurden, durften Juden diese nicht ausführen. Die meisten Juden waren noch im Bereich des Viehhandels tätig, da sie schon über lange Zeiträume mit den Landwirten der Region zusammengearbeitet haben. Die Regierung konnte dies erst zu einem späteren Zeitpunkt und durch einen hohen Aufwand unterbinden(Vgl. ebd. S. 49). Besitztümer der jüdischen Bevölkerungsgruppen wurden Zwangsverkauft, Juden mussten einen zusätzlichen Vornamen annehmen, entweder Sara für Frauen oder Israel für Männer. Im Oktober 1938 wurden auch noch Pässe der Juden mit einem großen roten „J“ versehen. Die Ausgrenzung der Juden wurde dementsprechend immer größer. Sogar die Gewaltbereitschaft gegenüber von Kindern vergrößerte sich(Vgl. ebd. S. 50). Juden wurden nun öfters in Konzentrationslager eingeliefert. Dies führte zu einer Dezimierung der jüdischen Bevölkerung, in Unterfranken war der Anteil der Juden nur noch halb so groß wie im Jahre 1933(Vgl. ebd. S. 51). Die Verfolgung der Juden gipfelte im November 1938 im so genannten „Novemberpogrom“. Der Grund hierfür war der Mord am Legationssekretär Ernst vom Rath durch Herschel Grynszpan am 7. November. Durch massenhafte Zerstörung von Synagogen, Denunziationen von Besitztümern und durch Angriffe auf Juden sollten auch diese, die noch in Deutschland geblieben sind, zum Auswandern gezwungen werden. Aus diesem Grunde verließ die Hälfte der noch in Bayern lebenden Juden das Land. Diejenigen, welche das Land nicht verlassen konnten, wurden verhaftet und in Arbeitslager gebracht(Vgl. ebd. S. 52ff). Ende des Jahres 1941 wurden auch die letzten Juden aus Deutschland deportiert und umgebracht(Vgl. ebd. S. 56).