Karikaturenstreit

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Zeitungsseite mit den Karikaturen

Aufgabe 1

In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz in Art.5, S.2 verankert:

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." „(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Im Artikel 19 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen (Dezember 1948) steht:

„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Im Pressekodex des Deutschen Presserates heißt es in Ziffer 10:

„Veröffentlichungen in Wort und Bild, die das sittliche oder religiöse Empfinden einer Personengruppe nach Form und Inhalt wesentlich verletzen können, sind mit der Verantwortung der Presse nicht zu vereinbaren.“

Wie beurteilen Sie die rechtlichen Aspekte des Streits um die Mohammed-Karikaturen? Notieren Sie Ihre Antwort in Stichpunkten

Aufgabe 2 Publikation der Mohammed-Karikaturen – Für und Wider

Was spricht Ihrer Meinung nach für eine Veröffentlichung, was gegen eine Veröffentlichung solcher Karikaturen?