Lk-Themen II
4.12.2009: Machtfaktoren in der Weimarer Reichsverfassung und die innenpolitischen Wirkungen des Versailler Vertrags (Michael Rödel)
Die Weimarer Reichsverfassung begründete zwar die parlamentarische Demokratie in Deutschland und löste damit die autoritär geprägte Verfassung von 1871 ab, doch sie wird auch oft als "Schönwetterverfassung" bezeichnet, die sich als den Herausforderungen der Zukunft nicht gewachsen erweisen sollte. Einige der Problemfelder lassen sich schon an ihrer Architektur erkennen. Das Parlament, eigentlich das Zentrum der parlamentarischen Demokratie, steht in einer schwachen Position zwischen der Macht des Reichspräsidenten (gebündelt in den Artikeln 25 - Reichstagsauflösung, 48 - Notverordnungen mit Möglichkeit der Grundrechtsbeschränkung, 53 - Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers) und plebiszitären Elementen (Möglichkeit des Volksbegehrens und -entscheids).
Dies ist auch einer der wesentlichen Unterschiede zur im Grundgesetz niedergelegten Verfassung der Bundesrepublik. Zudem war es in "Weimar" dem Parlament möglich, durch eine Zweidrittelmehrheit die gesamte Verfassung zu ändern. Heute verhindert der "Ewigkeitsartikel" des GG (79 (3)) eine Änderung des "Verfassungskerns", in dem auch die Grundrechte niedergelegt sind. Das destruktive Misstrauensvotum, mit dem das Parlament den Kanzler entmachten konnte, ist heute nicht mehr möglich - möglich ist nurmehr ein konstruktives Misstrauensvotum (ein Kanzler kann nur abgewählt werden, wenn gleichzeitig ein neuer Kanzler gewählt wird).
Der Versailler Vertrag belastete die innenpolitische Entwicklung der jungen Demokratie. Er war Wasser auf die Mühlen der national gesinnten Republikfeinde. Die Bedingungen waren für die Regierung eigentlich unannehmbar. Die "Weimarer Koalition" musste den Vertrag unterzeichnen, obwohl sie die Kriegsniederlage nicht verschuldet hatte und leistete auf diese Weise der "Dolchstoßlegende (-lüge)" Vorschub. Der Kampf rechtsnationaler und -radikaler Kräfte gegen die "Erfüllungspolitiker" mit vielen (meist mild bestraften) Attentaten wurde eine dauerhafte Belastung für die Republik.
=== Sekundäre Überschrift ===Folgen der Reparationszahlungen und Krisenjahre
Entwicklung der alliierten Reparationsforderungen und Folgen des VV
Anhand der Tabelle auf Seite 207 im Buch zeigt sich eine stetige Abnahme der Reparationszahlungen. Von den ursprünglichen Forderung der Alliierten von 269 Mrd. Goldmark zahlte Deutschland bis 1931 etwa 67 Mrd. (nach alliierter Sicht nur 20 Mrd.), 1932 wurde als Ergebnis der Konferenz von Lausanne die Zahlung von Reparationen gegen eine Schlusszahlung von 3 Mrd. schließlich eingestellt. Dennoch hatten die zu Beginn hohen Reparationsforderungen der Alliierten zu Beginn eine Vielzahl von politischen Morden und Putschversuchen zur Folge. Viele sahen die Regierung als Schuldige für den Versailler Vertrag (also auch für die hohen Reparationsforderungen), deshalb ermordeten Linke wie Rechte (Letztere ermordeten auch linke Politiker, um die Einführung einer Räterepublik zu verhindern) viele bedeutende deutsche Politiker, z. B. Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg, Walter Rathenau und Matthias Erzberger. Von den Putschversuchen, welche alle fehlschlugen, waren besonders zwei von Bedeutung: Der Kapp-(Lüttwitz-)Putsch vom 13. März 1920 in Berlin und der Hitler-(Ludendorff-)Putsch vom 9. November 1923 in München. Häufig wurden die rechten Putschisten von konservativen (ehemaligen) Soldaten unterstützt, von so genannten Freikorpsverbänden. Aber auch von links gab es Aufstände, wie den „Deutschen Oktober“ (in Anlehnung an die russische Oktoberrevolution), ein Aufstand in Mitteldeutschland und im Ruhrgebiet, der von der Reichwehr, die sich noch kürzlich geweigert hatte, auf die Putschisten des Kapp-Putsches zu schießen („Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr“), nun gnadenlos und blutig niedergeschlagen wurde. Die Orte von Aufständen, Putschversuchen, etc. sind auf der Karte 6 (S. 211 im Buch) anschaulich dargestellt.
Kritik an der deutschen Justiz
In der Quelle M31 (S. 215 im Buch) kritisiert Kurt Tucholsky, ein linksgerichteter deutscher Schriftsteller, die deutsche Justiz aufs schärfste und legt dar, dass die politisch linksgerichteten Morde von der Justiz viel härter bestraft werden als rechtsgerichtete. Seine Aussage unterstreicht er mit der Untersuchung von Strafen für politische Mörder und stellt fest, dass linksgerichtete für 13 Morde für insgesamt fast 150 Jahre Gefängnisstrafe mehr bekamen als die Rechten für 314 (!) Morde, zudem wurden gegen Linksgerichtete auch 8 Todesstrafen verhängt. Nach Tucholskys Meinung hat das nicht mehr mit Justiz und Gerechtigkeit zu tun. Grund dafür ist die konservative Einstellung vieler Richter, die teilweise einfach aus dem Kaiserreich übernommen wurden. Den Rechten wurde „der vaterländische Geist“ positiv angerechnet und wirkte sich auf viele Urteile gravierend aus, auch beim Kapp-Putsch z.B. kamen alle Beteiligten ungeschoren davon.