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4.12.2009: Machtfaktoren in der Weimarer Reichsverfassung und die innenpolitischen Wirkungen des Versailler Vertrags (Michael Rödel)

Die Weimarer Reichsverfassung begründete zwar die parlamentarische Demokratie in Deutschland und löste damit die autoritär geprägte Verfassung von 1871 ab, doch sie wird auch oft als "Schönwetterverfassung" bezeichnet, die sich als den Herausforderungen der Zukunft nicht gewachsen erweisen sollte. Einige der Problemfelder lassen sich schon an ihrer Architektur erkennen. Das Parlament, eigentlich das Zentrum der parlamentarischen Demokratie, steht in einer schwachen Position zwischen der Macht des Reichspräsidenten (gebündelt in den Artikeln 25 - Reichstagsauflösung, 48 - Notverordnungen mit Möglichkeit der Grundrechtsbeschränkung, 53 - Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers) und plebiszitären Elementen (Möglichkeit des Volksbegehrens und -entscheids).

Dies ist auch einer der wesentlichen Unterschiede zur im Grundgesetz niedergelegten Verfassung der Bundesrepublik. Zudem war es in "Weimar" dem Parlament möglich, durch eine Zweidrittelmehrheit die gesamte Verfassung zu ändern. Heute verhindert der "Ewigkeitsartikel" des GG (79 (3)) eine Änderung des "Verfassungskerns", in dem auch die Grundrechte niedergelegt sind. Das destruktive Misstrauensvotum, mit dem das Parlament den Kanzler entmachten konnte, ist heute nicht mehr möglich - möglich ist nurmehr ein konstruktives Misstrauensvotum (ein Kanzler kann nur abgewählt werden, wenn gleichzeitig ein neuer Kanzler gewählt wird).

Der Versailler Vertrag belastete die innenpolitische Entwicklung der jungen Demokratie. Sie war Wasser auf die Mühlen der national gesinnten Republikfeinde. Die Bedingungen waren für die Regierung eigentlich unannehmbar. Die "Weimarer Koalition" musste den Vertrag unterzeichnen, obwohl sie die Kriegsniederlage nicht verschuldet hatte und leistete auf diese Weise der "Dolchstoßlegende (-lüge)" Vorschub. Der Kampf rechtsnationaler und -radikaler Kräfte gegen die "Erfüllungspolitiker" mit vielen (meist mild bestraften) Attentaten wurde eine dauerhafte Belastung für die Republik.