Denkmalpfleger: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Ebenso Denkmalpfleger arbeiten mit der C14-Methode. Diese haben die Aufgabe, Bau- und Kunstdenkmäler zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie dafür, dass Kulturgüter in die Raumordnung, Landesplanung, städtebauliche Entwicklung und Landespflege einbezogen werden und sinnvoll genutzt werden. Arbeitstätte für dieses Berufsfeld sind überwiegend Denkmalschutzbehörden und Denkmalschutzeinrichtungen, aber auch Universitäten, bei Bauverwaltungen oder in Museen. Sie erstellen Arbeitsunterlagen, zum Beispiel Baupläne und Gutachten. Bei Ortsbegehungen sind sie in historischen Gebäuden und dokumentieren den Zustand der Denkmäler. Voraussetzend für die Ausübung der Tätigkeit ist ein Studium in den Bereichen Denkmalpflege, Bauingenieurwesen, Kunsthistorik, Archäologie oder Restaurierung. Sie erledigen ihre Aufgaben weitgehend eigenverantwortlich und selbstständig. Gegebenenfalls arbeiten sie auch mit anderen Fachkräften zusammen, beispielsweise in der Bauplanung oder bei Projekten, was Kommunikationsfähigkeit voraussetzt. Das Spektrum für eine fachliche Weiterbildung ist breit und reicht von Denkmalschutzrecht über Schadensanalyse bis hin zu Dokumentation. Wer Führungspositionen anstrebt oder an Hochschulen tätig sein möchte, kann das Bachelorstudium ein Masterstudium anschließen, welches somit eine Promotion berechtigt. Das Einkommen der Beschäftigten der Länder richtet sich nach deren Tarifvertrag (TV-L) Die Zuordnung zu den tariflichen Vergütungsgruppen hängt beispielsweise davon ab, welche Ausbildung vorliegt, ob Weiterbildungen absolviert wurden, wie komplex die Aufgaben sind, wie groß die Verantwortung ist und welche beruflichen Erfahrungen vorliegen. Auch regionale und branchenspezifische Faktoren spielen eine Rolle bei der Einkommenshöhe. Ein durchschnittliches Monatsbruttoentgelt beträgt 2.970 € bis 4.721 €. | + | __NOEDITSECTION__ |
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+ | Ebenso Denkmalpfleger arbeiten mit der C14-Methode. Diese haben die Aufgabe, Bau- und Kunstdenkmäler zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie arbeiten dafür, dass Kulturgüter in die Raumordnung, Landesplanung, städtebauliche Entwicklung und Landespflege einbezogen werden und sinnvoll genutzt werden. Arbeitstätte für dieses Berufsfeld sind überwiegend Denkmalschutzbehörden und Denkmalschutzeinrichtungen, aber auch Universitäten, bei Bauverwaltungen oder in Museen. Sie erstellen Arbeitsunterlagen, zum Beispiel Baupläne und Gutachten. Bei Ortsbegehungen sind sie in historischen Gebäuden und dokumentieren den Zustand der Denkmäler. Voraussetzend für die Ausübung der Tätigkeit ist ein Studium in den Bereichen Denkmalpflege, Bauingenieurwesen, Kunsthistorik, Archäologie oder Restaurierung. Sie erledigen ihre Aufgaben weitgehend eigenverantwortlich und selbstständig. Gegebenenfalls arbeiten sie auch mit anderen Fachkräften zusammen, beispielsweise in der Bauplanung oder bei Projekten, was Kommunikationsfähigkeit voraussetzt. Das Spektrum für eine fachliche Weiterbildung ist breit und reicht von Denkmalschutzrecht über Schadensanalyse bis hin zu Dokumentation. Wer Führungspositionen anstrebt oder an Hochschulen tätig sein möchte, kann an das Bachelorstudium ein Masterstudium anschließen, welches somit eine Promotion berechtigt. Das Einkommen der Beschäftigten der Länder richtet sich nach deren Tarifvertrag (TV-L) Die Zuordnung zu den tariflichen Vergütungsgruppen hängt beispielsweise davon ab, welche Ausbildung vorliegt, ob Weiterbildungen absolviert wurden, wie komplex die Aufgaben sind, wie groß die Verantwortung ist und welche beruflichen Erfahrungen vorliegen. Auch regionale und branchenspezifische Faktoren spielen eine Rolle bei der Einkommenshöhe. Ein durchschnittliches Monatsbruttoentgelt beträgt 2.970 € bis 4.721 €. | ||
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2011, 17:42 Uhr
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