Problem Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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:* '''Public Domain:''' Jeder darf mit Bild machen, was immer er will, auch ohne den Urheber zu nennen.
 
:* '''Public Domain:''' Jeder darf mit Bild machen, was immer er will, auch ohne den Urheber zu nennen.
:* '''Urheber 70 Jahre tot''': In Deutschland /etlichen anderen Ländern gemeinfrei („Public Domain“) ==> freie Verwendung! Wenn Urheber unbekannt: falls Bild  min. 100 Jahre alt ...
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:* '''Urheber 70 Jahre tot''': In Deutschland /etlichen anderen Ländern gemeinfrei („Public Domain“) ==> freie Verwendung! Wenn Urheber unbekannt: gemeinfrei, falls Bild  min. 100 Jahre alt ...
 
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==2. Wenn keine(r) der vier genannten  Lizenz-Formen / Fälle vorliegt:==
 
==2. Wenn keine(r) der vier genannten  Lizenz-Formen / Fälle vorliegt:==

Version vom 7. Juli 2008, 17:52 Uhr

Zunächst ist kein Bild / Text im Internet urheberrechtsfrei!

Grundlegende Infos zu Bildlizenzen usw. unter wikipedia:de:Hilfe:Lizenzierung_für_Anfänger

1. Ideal bei Bildern:

  • Creative Commons-Lizenz: Erlaubnis, dass Bild auch kommerziell – genutzt, verändert und weitergegeben werden darf. Name des Urhebers muss bei der Weiternutzung immer mit angegeben werden, und es muss immer wieder unter die Lizenz „CC-by-sa“ gestellt werden. Der Lizenztext muss jedoch nicht abgedruckt werden.
  • GNU FDL: Wie CC, aber zusätzlich muss Lizenztext immer mit abgedruckt werden.
  • Public Domain: Jeder darf mit Bild machen, was immer er will, auch ohne den Urheber zu nennen.
  • Urheber 70 Jahre tot: In Deutschland /etlichen anderen Ländern gemeinfrei („Public Domain“) ==> freie Verwendung! Wenn Urheber unbekannt: gemeinfrei, falls Bild min. 100 Jahre alt ...

2. Wenn keine(r) der vier genannten Lizenz-Formen / Fälle vorliegt:

ZITAT (auch Bildzitat) als Ausweg

  • Gilt nur, wenn man Wirkung der Quelle analysiert!
  • Form der wiss. Arbeit, die das Bild zum Untersuchungsgegenbstand hat, ist wichtig!
  • Achtung: Genaue Autoren- und Quellenangabe nötig!
Lehrer-online zu Zitat und Urheberrecht

3. Beim Rechteinhaber (schriftlich => Mail) anfragen!

Besonders Schulen erhalten durchaus oft die Erlaubnis, z.T. auch zeitlich begrenzt, unter genauer Angabe der Quelle und des Rechteinhabers z.B. ein Bild zu veröffentlichen.