Dreißigjähriger Krieg (1618-1648)

Aus RMG-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Zwei Dokumente zur Stadtgeschichte Eberns im Dreißigjährigen Krieg

Die beiden Dokumente liegen als Leihgabe des Historischen Vereins Landkreis Haßberge e. V. im Stadtarchiv Ebern. Sie sind in Heft 3 der Schriftenreihe des Historischen Vereins ausführlich vor ihrem historischen Hintergrund beschrieben und analysiert.

1.1 Dokument 1: Befehl an die schwedische Schutzmannschaft in der Stadt Ebern vom 25. Oktober 1633

1.1.1 Beschreibung
Befehl an die schwedische Schutzmannschaft (Salvaguardia) in der Stadt Ebern, Ausfertigung der Kanzlei mit Originalunterschrift »Ernst H[erzog] Z[u] Sachßen« und aufgedrücktem Papiersiegel. Würzburg: 1633 Oktober 25 Die Siegelumschrift lautet »BERNHARDUS D[ei] G[ratia] DUX SAXONIAE CLEVAE ET BERGAE«

1.1.2 Transkription
„Im Namen undt anstatt deß hochgebornen Fürsten [,] unsers freundlichen lieben Bruders [,] Herrn Bernhardts [,] Hertzogen zue Sachsen, Jülich [,] Cleve und Berg p. Von Gottes Gnaden[,] Wir Ernst[,] Herzog zu Sachsen[,] Jülich[,] Cleve undt Berg p. Befehlen hierdurch deß Gräfl[ichen] Brandenst[einschen] Obersten Leutenandt Herbert Regelß zu Ebern hindergelassenen lebendigen Salva guardi[a], daß sij angesichts nach empfah[ung] und Verlesung dises [Befehls], die Stadt Ebern nicht allein [nur] raumen, sondern auch dieselbe und ganzes Ambt mit abforderung geldts oder unterhalts verschonen, im widerigen gewarten, daß Ihnen von den Einwohnern und unterthanen im wenigsten, nichts gereicht, sondern vilmehr im fall gewalts sich der gebühr nach Zuschüzen erlaubt werden soll, Demnach sich obgedachte Salva Guardi[a] zuachten, verkündlich von unß eigenhändlich unterschriben, und mit unsrem Fürstl[ichen] Secret betruckt, Signatum Wirzburg[,] den 25. Oktobris [1]633. Ernst H[erzog] Z[u] Sachßen Ordre der Gräf[lich] Brandenst[einschen] Salva Guardi[a] Zu Ebern Zu Zustellen. Cito! [Eilt!] Cito! Cito!“




1.2 Dokument 2: Befehl an die Stadt und Amt Ebern vom 25. Oktober 1633

1.2.1 Beschreibung
Befehl an Stadt und Amt Ebern, Ausfertigung der Kanzlei mit Originalunterschrift »Ernst H[erzog] Z[u] Sachßen« und aufgedrücktem Papiersiegel. Würzburg: 1633 Oktober 25 Das Siegel ist, wohl beim Öffnen des Briefes, halb ausgebrochen und hat an ein Loch im Papier hinterlassen. Die Siegelumschrift lautet »[BERNHARDUS D[ei] G[ratia] DUX SAXON]IAE CLEVAE ET BERGAE«

1.2.2 Transkription
„Von Gottes Gnaden, Wir Ernst, Hertzog Zu Sachßen, Jül[i]ch, Cleve und Berg p. [=etc.] Befehlen hierdurch dem Rath und gemein[d]e, sowol allen Dorffschafften des ambts Ebern, daß sie des Brandensteinschen Obristen Leutenants Herbert Regels hinderlaßenen Salva guardi[a] weder Unterhalt noch geldt geben, sondern im Fall dieselbe sich gewalts understehen wolte, entweder unverzüglich anderwait anhero berichten, oder der gebühr nach des gewalts sich entschütten sollen, gestalt gedachter Salva alßbald von dannen Zue begeben, befohlen worden, signatum Würtzburg[,] den 25. Oktober A[nn]o 1633 Ernst H[erzog] Z[u] Sachßen Ordre, für den Rath, undt gemeinde Zu Ebern Zu Zustellen. Cito! Cito!"