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Die Paulskirchenverfassung
Frankfurter Nationalversammlung
Vom 18.Mai 1848 bis 31.Mai 1849 tagte die Frankfurter Nationalversammlung, welche die erste verfassungsgebende Nationalversammlung für ganz Deutschland stellte und das größtes Parlament der Deutschen Geschichte (831 gewählte Mitglieder)war, als Ergebnis der Märzrevolution in der Paulskirche. Die Paulskirche wurde deshalb zum Tagungsort erkoren, da sich in ihr der modernste und größte Saal in Frankfurt befand.
Die Paulskirchenverfassung
Von der Frankfurter Nationalversammlung wurde die sogenannte Paulskirchenverfassung (März 1849) erarbeitet (Stichpunkte werden noch ausformuliert) - Erfüllung wesentlicher Forderungen Metternichs (Restauration, Opposition zur liberalen und nationalistischen Bewegung des Vormärz) - Grundrechtkatalog - Konstitutionelle Monarchie mit Erbkaiser - Reichstag mit allgemein, gleich, direkt und geheim gewähltem Volkshaus vor allem zur Gesetzgebung
Der Grundrechtkatalog (21.Dezember 1848):
- Gleichheit Aller vor dem Gesetz - Aufhebung aller Standesvorrechte - Gewährleistung der Freiheit (Glaubens-, Meinungs-, Pressefreiheit, Freiheit der Wissenschaft, Versammlungs-, und Vereinsfreiheit, Freiheit der Wohnung, Briefgeheimnis, Petitionsrecht) - Abschaffung der Todesstrafe - Es fehlt: Aufstellung sozialer Rechte
Sozialstruktur der Abgeordneten:
- „Honoratiorenparlament“: Mitglieder überwiegend aus der gebildeten Mittelschicht und der Oberschicht (viele Juristen und Professoren)
- Kenntnisse deutscher, französischer ,englischer und amerikanischer wissenschaftlicher Arbeiten zur Beantwortung von Grundsatzfragen =>hohes Niveau der Debatten
--kappe is from hell!!! 07:30, 24. Jun. 2008 (UTC)