Sozialkunde Q12
Inhaltsverzeichnis |
Globalisierung
Aufgabe 1
Notiere dir in Stichpunkten wichtige Kennzeichen/Merkmale der Globalisierung
Aufgabe 2
Definition "Globalisierung" nach Nohlen:
Der Terminus Globalisierung ist seit den 1990er Jahren in aller Munde. Ursprünglich im ökonomischen Bereich verwendet,um die zunehmende globale Verflechtung der Ökonomien und insbesondere der Finanzmärkte auf den Begriff zu bringen, bezeichnet er auch Prozesse, die von dieser als qualitativ neu angesehenen Entwicklung ausgehen und inzwischen etliche weitere Bereiche fortschreitender Modernisierung wie Kommunikation, Produktion von Wissen und Gütern, Transport umfassen, aber auch Problemfelder internationaler Sicherheit wie Organisierte Kriminalität, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, Krieg und Migration. Bedingt durch die breite Verwendungspraxis ist der Begriff nicht einheitlich zu definieren. Im Kern besagt er die rapide Vermehrung und Verdichtung grenzüberschreitender gesellschaftlicher Interaktionen, die in räumlicher und zeitlicher Hinsicht die nationalen Gesellschaften immer stärker miteinander verkoppeln.
Dieter Nohlen: Globalisierung. In: Kleines Lexikon der Politik. Beck‘sche Reihe, München 2001, S. 181f.
Die EU
Die EU-Verfassung (Reform)
12.2 Internationale Politik
Global Governance
Beispiel Finanzkrise
- Einstieg: Tagesschau - Kommentar
Die UNO
1. Wer/Was ist die UNO?
2. Welche Institutionen besitzt die UNO und welche Aufgaben haben diese? (Du kannst dir hierfür auch ein Bild auf deiner Seite einfügen, insofern dieses copyright-frei ist!)
Die UN-Friedensmissionen
1. Grundlegendes
2. UN-Friedensmission in Somalia
Aufgabe 1 Lesen Sie sich die folgenden Zeitungsüberschriften durch. Welche Schlüsse über den Hintergrund, Verlauf und die derzeitige Situation lassen sich aus den Artikeln ziehen?
UNO-Einsatz in Libyen
„Über Libyen gilt ein Flugverbot. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am Donnerstagabend (Ortszeit) eine Resolution verabschiedet, mit der die Luftwaffe des libyschen Diktators Muammar al Gaddafi am Boden gehalten werden soll. Demnach sollen keine Flugzeuge im libyschen Luftraum erlaubt sein, es sei denn, sie verfolgen ein "humanitäres" Ziel.
Damit genehmigte das Gremium de facto ein militärisches Eingreifen in dem nordafrikanischen Land. Für den Entwurf, der vor allem Frankreichs Handschrift trägt, stimmten 10 der 15 Mitgliedstaaten. Kein Land war dagegen, aber fünf Länder enthielten sich, auch Deutschland. Russland und China, die als ständige Mitglieder mit ihrem Veto das Vorhaben hätten zu Fall bringen können, enthielten sich ebenfalls.
Die UN-Resolution erlaubt auch Luftschläge und alle anderen "erforderlichen Maßnahmen" zum Schutze der Zivilisten in Libyen. Ausgenommen ist der Einsatz von Okkupationstruppen. Die UN-Mitgliedstaaten dürfen auch individuell handeln.“
Flugverbot und Isolation: Die Eckpunkte der Resolution
Der UN-Sicherheitsrat stimmt über einen Resolutionsentwurf gegen das libysche Regime ab. Der Text beruft sich auf Kapitel VII der UN-Charta, das den Sicherheitsrat bei "Bedrohungen des Friedens" zu Strafmaßnahmen ermächtigt. Die wichtigsten Punkte des Resolutionsentwurfs im Wortlaut.
- Der Sicherheitsrat "autorisiert die Mitgliedsstaaten, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um Zivilisten und von Zivilisten bewohnte Gebiete in Libyen zu schützen, denen ein Angriff droht - inklusive Bengasi. Eine ausländische Besatzungsmacht auf libyschem Territorium wird in jeglicher Form ausgeschlossen".
- Der Rat "beschließt, ein Verbot aller Flüge im Luftraum Libyens zu verhängen, um zum Schutz von Zivilisten beizutragen".
- Der Rat "ruft alle Mitgliedsstaaten auf, Hilfe zur Umsetzung des Flugverbots zu leisten, einschließlich der Erteilung von Überflugsrechten".
- Der Rat "beschließt, dass alle Staaten jedem in Libyen registrierten Flugzeug (...) den Start, die Landung oder die Rechte des Überflugs über ihr Territorium verweigern".
- Der Rat "verlangt einen sofortigen Waffenstillstand, ein vollständiges Ende des Gewalt und aller Angriffe auf Zivilisten".
- Der Rat "appelliert an alle Mitgliedsstaaten, besonders jene in der Region, auf ihrem Territorium und in ihren Gewässern Flugzeuge und Schiffe aus Libyen oder mit Ziel Libyen zu inspizieren".
- Der Rat "verlangt von den libyschen Behörden, dass sie den Verpflichtungen unter dem Völkerrecht (...) nachkommen und alle Maßnahmen ergreifen, um Zivilisten zu schützen und deren Grundbedürnisse zu befriedigen".
- Der Rat "bedauert den anhaltenden Zustrom von Söldnern nach Libyen und ruft die Mitgliedsstaaten auf, (...) den Zustrom bewaffneter Söldner zu unterbinden".
Die NATO - neue Aufgaben für ein altes Bündnis
- Aus dem Nordatlantik-Vertrag
- Präambel
„Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nordatlantischen Gebiet zu fördern. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen.
Sie vereinbaren daher diesen Nordatlantikvertrag:
- Artikel 1
Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, daß der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.
- Artikel 5
Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.“
- Die Expansion der NATO
Die Veränderung der NATO
Der Nato-Einsatz in Libyen
- Wer sich wie am Nato-Einsatz in Libyen beteiligt
- Die führenden Drei
- Die USA haben das Kommando für die Luftangriffe an die Nato übergeben. Nun nehmen sie etwa mit F-15 und F-16 Kampfjets von Sizilien aus an dem Einsatz teil. Auch drei B-2-Tarnkappenbomber wurden bereits eingesetzt. Die Zerstörer «Barry» und «Stout» können See-Luft-Raketen abschiessen und befinden sich im Mittelmeer. Hinzu kommen weitere Schiffe und U-Boote, darunter das Kommandoschiff «USS Mount Whitney». Medienberichten zufolge sind auch Agenten des Geheimdienstes CIA in Libyen im Einsatz.
- Frankreich hat rund 20 Kampfjets der Typen Rafale und Mirage 2000 abgestellt, die grossteils in Korsika starten. Zudem schickt Paris unter anderem vier Awacs-Flugzeuge zur Luftraumüberwachung sowie Tankflugzeuge. Vom Flugzeugträger «Charles de Gaulle» aus starten zehn Rafale- Jets, sechs Angriffsflugzeuge vom Typ Super Etendard und zwei Hawkeye-Aufklärer. Auch zwei Fregatten und ein Tankschiff stehen unter NATO-Kommando.
- Grossbritannien nimmt mit Typhoon- und Tornado-Kampfjets an der Operation teil. Zudem schicken die Briten Aufklärungs- und Tankflugzeuge. Ein U-Boot sowie zwei Fregatten der britischen Marine patrouillieren im Mittelmeer.
- Weitere Beteiligte
- Kanada beteiligt sich mit mindestens sechs Kampfjets vom Typ F- 18, die bereits Bomben über Libyen abgeworfen haben. Eine Fregatte ist vor der libyschen Küste unterwegs.
- Italien stellt für Luftschläge vier Angriffsbomber AV8-B ab, die auf dem Flugzeugträger «Garibaldi» stationiert sind. Zudem sind drei weitere Schiffe im Einsatz. Hinzu kommen vier Eurofighter- und vier Tornado-Kriegsflugzeuge. Die Regierung in Rom stellt zudem sieben Militärbasen zur Verfügung.
- Belgien, Dänemark und Norwegen haben jeweils bis zu sechs F-16 Kampfjets abgestellt. Die Piloten der drei Länder haben bereits Angriffe auf Ziele in Libyen geflogen. Die belgische Regierung hat zudem ein Minensuchschiff entsandt. Ein dänisches Transportflugzeug ist ebenfalls im Einsatz.
- Keine Teilnahme an Luftangriffen
- Die Überwachung der libyschen Küste soll verhindern, dass Waffen und Söldner zu Ghaddhfis Unterstützung ins Land kommen. Das einzige muslimische Nato-Land, die Türkei, beteiligt sich nur an diesem Teil der Operation. Dafür stellt Ankara fünf Kriegsschiffe sowie ein U- Boot mit insgesamt mehr als tausend Soldaten Besatzung.
- Auch Rumänien beschränkt sich auf die Seeblockade. Eine Fregatte mit 207 Soldaten wird dafür bereitgestellt.
- Griechenland erlaubt die Nutzung von vier Militärbasen für Luftangriffe und beteiligt sich an der Durchsetzung des Flugverbots sowie der Seeblockade. Dafür hat Athen einen Helikopter, ein Aufklärungsflugzeug sowie eine Fregatte entsandt.
- Die Niederlande stellen unter anderem sechs F-16 für die Durchsetzung der Flugverbotszone bereit.
- Auch Spanien setzt ein Aufklärungs- und ein Versorgungsflugzeug sowie vier Kampfjets ein, die jedoch keine Ziele bombardieren sollen. Hinzu kommen eine Fregatte und ein Unterseeboot.
- Nicht Nato-Staaten
- Katar stellt sechs Kampfjets vom Typ Mirage 2000 sowie zwei Transportflugzeuge.
- Die Vereinigten Vereinigten Arabischen Emirate beteiligen sich ebenfalls mit sechs Mirage sowie mit sechs F-16-Jets. Hinzu kommt ein Transportflugzeug. Die beiden arabischen Länder wollen keine Luftangriffe fliegen, aber bei der Durchsetzung der Flugverbotszone helfen.
- In Schweden stimmte das Parlament am Freitag zu, acht Kampfjets, einen Transporter sowie ein Aufklärungsflugzeug unter Nato-Kommando zu stellen. An Luftangriffen nehmen die schwedischen Jets nicht teil.
- Die EU wird humanitäre Einsätze in Libyen mit eigenen militärischen Mitteln unterstützen. Die Mitgliedsstaaten gaben am Freitag grünes Licht für die Operation «Eufor Libya». Sollten die Vereinten Nationen darum bitten, dann werden EU-Verbände bei der Evakuierung von Flüchtlingen aus dem Kriegsgebiet helfen sowie die Arbeit von Hilfsorganisationen unterstützen und absichern.