Key-Escrow-System

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Key-Escrow-System


Da auch Kriminelle die Verschlüsselungsverfahren nutzen können, um beispielsweise abhörsicher Straftaten vorzubereiten, wird von Regierungen häufig gefordert, sogenannte Key-Escrow-Verfahren anzuwenden, wobei Key-Escrow nichts anderes bedeutet als Schlüsselhinterlegung. Das Verfahren soll also dazu dienen, Kriminellen das Handwerk zu legen, indem jeder Nutzer seinen privaten Schlüssel bei einer solchen Key-Escrow-Zentrale speichern muss. Behörden hätten somit zu Ermittlungszwecken jederzeit Zugriff auf die zur Entschlüsselung der Nachrichten nötigen geheimen Schlüssel.
Aufgrund erheblicher Kritik am Verfahren hat die US-Regierung das Vorhaben eingestellt. Gegner des Verfahrens bemängelten unter anderem, dass der im Key-Escrow-System verwendete Algorithmus geheim bleiben sollte, was einen Verstoß gegen das Prinzip von Kerckhoffs darstellen würde. Dieses Zuwiderhandeln gegen Kerckhoffs Prinzip hätte bedeutet, dass kein unabhängiger Sachverständiger den Quellcode auf potenzielle Schwächen hin hätte untersuchen können und somit die Sicherheit des Verfahrens hätte bestätigen oder widerlegen können. Weiterhin hat auch die scheinbar unaufhaltsame Verbreitung von PGP dazu beigetragen, dass sich das Key-Escrow-System nicht etablieren konnte.

Prinzip von Kerckhoffs:

Die grundlegende Maxime der Kryptoanalyse wurde erstmals im 19. Jahrhundert vom Niederländer Kerckhoffs aufgestellt und ist deshalb auch als Prinzip von Kerckhoffs bekannt:

„Die Sicherheit eines Verschlüsselungsverfahrens darf nur von der Geheimhaltung des Schlüssels abhängen, nicht jedoch von der Geheimhaltung des Algorithmus.“[1]


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  1. [6, S.19]

Die Informationen für diese Seite stammen aus [12, S.316].