Betritt nach Art 23 GG
- schnelle Lösung von Massen bevorzugt
- Länder der DDR treten Wirkungsbereich des GG bei
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Vertragsgemeinschaft (Art 146 GG)
- Prozess über ggf. Jahre, von Regierung der DDR (Modrow), Bürgerrechtlern undauch Reg. Kohl zunächst erwartet
- neue Verfassung wird entworfen, zusammen mit Reihen von Verträgen ==> WV
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Aber anhaltende Massenflucht erzwingt Vorverrlegung der Wahl in DDR, so dass gewählte Regierung schnell WS und polit. Vereinigung verhandeln kann.
gk Geschichte 13 Korb
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