Benutzer:Hartmann Lorena

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W-Seminar Geschichte

Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit


Hexenverfolgung im deutschen Gebiet

70.000 Menschen mussten während der Inquisition sterben, davon über die Hälfte in Deutschland. Dabei wurden die Menschen nicht willkürlich getötet, sondern man ging nach einem ganz bestimmten Schema vor. Anfangs betitelte die Kirche Menschen, die ihrer Meinung nach in einem "Pakt mit dem Teufel standen" als Hexen. Später führten auch Neid untereinander und die Angst vor der eigenen Verfolgung zu massenhaften Anzeigen von Hexen. Dabei lief jede Verfolgung im Grunde gleich ab: zuerst wurden sie verhaftet, danach mussten sie sich einem Verhör unterziehen , wurden gefoltert und schließlich in einem Schauprozess grausam hingerichtet.

Opfer der Hexenverfolgung

Man darf aber nicht glauben, dass lediglich Frauen der Hexerei beschuldigt wurden. Fast 20 % der Ermordeten sind Männer und Kinder gewesen. (1) Vor allem Hebammen waren ein typisches Opfer der Inquisition, da sie schon damals über viel Wissen im Bereich der Verhütung und Abtreibung verfügten. Dadurch wurden sie nicht nur zu Feinden der Kirche, sondern auch zu Konkurrenten der damaligen Ärzte. Auch Menschen mit heilkundlichem Wissen, die dieses Wissen nicht aufgeschrieben haben, waren perfekte Opfer der Hexenverfolgung, da die Menschen zu dieser Zeit ein solches Wissen für teuflisch eingeflößt hielten. Frauen wie diese suchte man speziell auf, um sie zu ihrer Beziehung zum Teufel zu befragen. Wenn eine solche "Hexe" dann verurteilt und ermordet wurde wanderte ihr Besitz in den Besitz des Henkers oder des Richters über.

Hexenverbrennungen als Einnahmequelle

Vor allem aber waren es die Ankläger, die bei einem solchen Prozess das hinterlassene Vermögen erhielten. Ein Beispiel hierfür wäre das Fürstentum Liechtenstein, das durch Hexenverbrennungen entstand. Die Grafen von Hohenems hatten alle Besitztümer verbrannter Hexen eingenommen. Diese wurden später von Kaiser Leopold I. gezwungen, die konfiszierten Besitztümer zurückzugeben. Diese Rückgabe trieb die Grafen in den Bankrott, wodurch sie ihren Besitz an die Fürsten von Liechtensstein verkaufen mussten. (2) Diese erschlichenen Einnahmequellen waren gesetzlich jedoch nicht erlaubt.

Der Hexenhammer

Der Umgang mit vermeitlichen Hexen und die Vorgehensweise gegen sie war im Hexenhammer festgeschrieben. Er war die Richtlinie für Verhöre und Urteile. Dieses Werk beinhaltet aber auch im höchsten Maße Hetze gegen Frauen. Heirat wird als "ein notwendiges Übel" (3) gesehen. Sie seien laut des Hexenhammers von Natur aus schlecht, sie würden dem Teufel schneller verfallen. Frauen zählen zu dieser Zeit als leichtgläubig und durch Flüssigkeiten (Viersaftlehre) leichter beeinflussbar.



Fußnoten:

(1): aus "Praxis-Geschichte"; 1991, Heft 4 von Johannes Graf Adelmann S.14 "Die Unterdrückung von Minderheiten, Das Beispiel der "Hexen" " ; Ein Feldzug gegen das weibliche Geschlecht?

(2):aus "Praxis-Geschichte"; 1991, Heft 4 von Johannes Graf Adelmann S. 15 "Die Unterdrückung von Minderheiten, Das Beispiel der "Hexen"" ; Hexenprozesse als Einnahmequellen

(3):aus "Praxis-Geschichte"; 1991, Heft 4 von Johannes Graf Adelmann S.16 "Die Unterdrückung von Minderheiten, Das Beispiel der "Hexen"" ; Der Hexenhammer