Benutzer:Ronja Hörlin
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Version vom 24. Januar 2010, 19:56 Uhr von Alexandra Weber (Diskussion | Beiträge)
3. Nehmen Sie zu folgender These kurz Stellung: Die UNO - ein Konzert der Großmächte (schriftlich!) (Tipp: Betrachten Sie hierzu die Möglichkeiten zur "Blockade" im Sicherheitsrat) Ich denke man kann die UNO durchaus als "Konzert der Großmächte" bezeichnen,da die 5 Großmächte,USA,Russland,Frankreich,China und England das sogenannte Veto-Recht besitzen.Dieses Recht besagt das keine Entscheidung getroffen wird wenn nicht alle 5 Großmächte ihre Zustimmung geben.Deshalb können diese 5 Länder eigentlich selbst alles entscheiden ohne auf die anderen Länder zu achten.Deswegen könnte man es fast als Konzert bezeichnen bei denen die Großmächte die Komponisten darstellen!
- Die Antwort ist richtig. Bitte dennoch die Rechtschreibfehler/Zeichensetzung verbessern! --Alexandra Weber 18:56, 24. Jan. 2010 (UTC)