Benutzer:Elena Schirmer
Kollektive Sicherheitssysteme
Kollektive Sicherheit
Kollektive Sicherheit bezeichnet in der Rechts- und Politikwissenschaft ein System von Sicherheit zwischen mehreren Staaten (vgl. Art. 24 II GG), das nach innen Wirksamkeit entfaltet und im Prinzip nicht gegen einen äußeren Feind gerichtet sein sollte. Normalerweise bezeichnet man damit ein universales Sicherheitssystem, etwa der UNO oder des Völkerbundes, das die allgemeine und umfassende Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle ermöglichen soll. Zu diesem Zweck müssen die Staaten in einem längeren Prozess, der in der UNO-Charta als Übergangszeit definiert ist, in Hoheitsbeschränkungen einwilligen.(...) In der klassischen Bedeutung bezeichnet der Begriff also ein System mit universeller oder regionaler Reichweite, das jedem seiner Mitgliedsstaaten Schutz vor jedweder zwischenstaatlicher Aggression verspricht. Bei kollektiver Sicherheit in diesem Sinne handelt es sich um eine durch multilaterale Prinzipien gekennzeichnete Institution mit gleichen Rechten und Pflichten für die Mitgliedstaaten. Im beschränkteren Sinne einigen die beteiligten Staaten sich lediglich auf eine friedliche Zusammenarbeit und definieren eine Liste der Verstöße dagegen, die entsprechend geahndet werden.
(aus: zitiert aus Wikipedia, 23.11.2009)
Unterrichtsdiskussion: „Wo sehen Sie Vorteile, wo Nachteile einer supranationalen/überstaatlichen Institution?“
Vorteile | Nachteile |
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Aufgabe
Bearbeite die folgenden Fragen und notiere dir die Antworten auf deiner Benutzerseite. Du kannst dir hierzu auch die Fragen kopieren und auf deiner Benutzerseite einfügen.
Inhaltsverzeichnis |
Die UNO
1. Wer/Was ist die UNO?
2. Welche Institutionen besitzt die UNO und welche Aufgaben haben diese? (Du kannst dir hierfür auch ein Bild auf deiner Seite einfügen, insofern dieses copyright-frei ist!)
3. Nehmen Sie zu folgender These kurz Stellung: Die UNO - ein Konzert der Großmächte (schriftlich!) (Tipp: Betrachten Sie hierzu die Möglichkeiten zur "Blockade" im Sicherheitsrat)
Ergebnis:
Die UNO
Unter UNO (=United Nations Organization) versteht man den Zusammenschluss zwischen 192 Staaten. Sie wurde am 24.Oktober 1945 mit der Einführung der Charta gegründet. Unter dem Begriff Charta versteht man den zeitlich nicht begrenzten völkerrechtlichen Vertrag, der die Rechtsgrundlage der UNO umfasst.
Verschiedene Aufgaben der vereinten Nationen sind zum einen:
- die Sicherheit des Weltfriedens,
- Einhaltung des Völkerrechts,
- Unterstützung der Menschenrechte,
- sowie die internationale Förderung der Zusammenarbeit.
Die UNO ist aufgebaut aus Hauptorganen, Nebenorganen, Sonderorganisationen
6 Hauptorgane:
Generalversammlung
Zusammensetzung: Jeder Saat hat 5 Vertreter = eine Stimme
Aufgaben: Aufnahme neuer Mitglieder, Verschiebung des Etats, Festlegung der Mitgleidsbeiträge, Empfehlungen für Änderungen an Charta, wählt Sicherheitsrat, Generalsekretär, Wirtschafts-/ und Sozialrat und die 15 Richter des internationalen Gerichtshofes
Sekreteriat
Zusammensetzung: Höchster Verwaltungsbeamter = Generalsekretär (Amtszeit = 5 Jahre)
Aufgaben: administrative & politische Aufgaben
Sicherheitsrat
Zusammensetzung: 15 Mitglieder; 5 Großmächte (China, Russland, vereinigtes Konigreich, USA, Frankreich) beständig enthalten
Aufgaben: friedenssichernde-& friedenserzwingende Maßnahmen sowie nichtmilitärische Druckmittel
Wirtschafts-/und Sozialrat
Aufgaben: Verantwortlich für Spezialorganisationen
Internationaler Gerichtshof
Zusammensetzung: 15 Richter (Amtszeit = 9 Jahre)
Aufgaben: universelles völkerrechtliches Gericht
Treuhandrat
Aufgaben: seit 1994 suspendiert, da es keine Treuhandgebiete mehr gibt
Nebenorgane
Die Nebenorgane, zurzeit 22 existierende, sind für spezielle Tätigkeiten gegründet wurden. Sie haben keine eige völkerrechtliche Grundlage und sind auch nicht Völkerrechtssubjekte. Alldings haben sie ihr eigenes Verwaltungssystem. Ein Beispiel für solch ein Organ ist UNICEF.
Sonderorganisationen
Diese Organisationen sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbstständig. Jedoch sind sie durch Abkommen mit der UNO verbunden und werden durch den Wirtschafts-/ und Sozialrat koordiniert.
Die UNO - ein Konzert der Großmächte
Zu der Aussage " Die UNO - ein Konzert der Großmächte " kann man folgende Aussage treffen. Da die Großmächte, China, Russland, Vereinigtes Königreich, Frankreich und die USA, im Sicherheitsrat kontinulierlich vertreten sind, haben diese einen sehr hohen Einfluss auf die Beschlüsse. Um Beschlüsse über Verfahrensfragen durch zubringen müssen mind. 9 Mitglieder dafür stimmen. Somit können die Großmächte, wenn sie einstimmig dafür oder dagegen stimmen, mit hoher Wahrscheinlichkeit ihren "Wunsch" durch setzen. Des weitern müssen bei allen anderen Fragen 9 Mitglieder, unter denen auch alle 5 Großmächte sich befinden, dafür stimmen. Falls ein ständiges Mitglied dagegen stimmt wird der Beschluss nicht umgesetzt (= Vetorecht). So können die Großmächte sich bei wichtigen Entscheidungen gegenseitig blockieren.