Sozialkunde Q12
Inhaltsverzeichnis |
12.1 Die EU
Die EU-Verfassung (Reform)
12.2 Internationale Politik
Global Governance
Beispiel Finanzkrise
- Einstieg: Tagesschau - Kommentar
Die UNO
1. Wer/Was ist die UNO?
2. Welche Institutionen besitzt die UNO und welche Aufgaben haben diese? (Du kannst dir hierfür auch ein Bild auf deiner Seite einfügen, insofern dieses copyright-frei ist!)
Die UN-Friedensmissionen
1. Grundlegendes
2. UN-Friedensmission in Somalia
Aufgabe 1 Lesen Sie sich die folgenden Zeitungsüberschriften durch. Welche Schlüsse über den Hintergrund, Verlauf und die derzeitige Situation lassen sich aus den Artikeln ziehen?
UNO-Einsatz in Libyen
„Über Libyen gilt ein Flugverbot. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am Donnerstagabend (Ortszeit) eine Resolution verabschiedet, mit der die Luftwaffe des libyschen Diktators Muammar al Gaddafi am Boden gehalten werden soll. Demnach sollen keine Flugzeuge im libyschen Luftraum erlaubt sein, es sei denn, sie verfolgen ein "humanitäres" Ziel.
Damit genehmigte das Gremium de facto ein militärisches Eingreifen in dem nordafrikanischen Land. Für den Entwurf, der vor allem Frankreichs Handschrift trägt, stimmten 10 der 15 Mitgliedstaaten. Kein Land war dagegen, aber fünf Länder enthielten sich, auch Deutschland. Russland und China, die als ständige Mitglieder mit ihrem Veto das Vorhaben hätten zu Fall bringen können, enthielten sich ebenfalls.
Die UN-Resolution erlaubt auch Luftschläge und alle anderen "erforderlichen Maßnahmen" zum Schutze der Zivilisten in Libyen. Ausgenommen ist der Einsatz von Okkupationstruppen. Die UN-Mitgliedstaaten dürfen auch individuell handeln.“
Flugverbot und Isolation: Die Eckpunkte der Resolution
Der UN-Sicherheitsrat stimmt über einen Resolutionsentwurf gegen das libysche Regime ab. Der Text beruft sich auf Kapitel VII der UN-Charta, das den Sicherheitsrat bei "Bedrohungen des Friedens" zu Strafmaßnahmen ermächtigt. Die wichtigsten Punkte des Resolutionsentwurfs im Wortlaut.
- Der Sicherheitsrat "autorisiert die Mitgliedsstaaten, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um Zivilisten und von Zivilisten bewohnte Gebiete in Libyen zu schützen, denen ein Angriff droht - inklusive Bengasi. Eine ausländische Besatzungsmacht auf libyschem Territorium wird in jeglicher Form ausgeschlossen".
- Der Rat "beschließt, ein Verbot aller Flüge im Luftraum Libyens zu verhängen, um zum Schutz von Zivilisten beizutragen".
- Der Rat "ruft alle Mitgliedsstaaten auf, Hilfe zur Umsetzung des Flugverbots zu leisten, einschließlich der Erteilung von Überflugsrechten".
- Der Rat "beschließt, dass alle Staaten jedem in Libyen registrierten Flugzeug (...) den Start, die Landung oder die Rechte des Überflugs über ihr Territorium verweigern".
- Der Rat "verlangt einen sofortigen Waffenstillstand, ein vollständiges Ende des Gewalt und aller Angriffe auf Zivilisten".
- Der Rat "appelliert an alle Mitgliedsstaaten, besonders jene in der Region, auf ihrem Territorium und in ihren Gewässern Flugzeuge und Schiffe aus Libyen oder mit Ziel Libyen zu inspizieren".
- Der Rat "verlangt von den libyschen Behörden, dass sie den Verpflichtungen unter dem Völkerrecht (...) nachkommen und alle Maßnahmen ergreifen, um Zivilisten zu schützen und deren Grundbedürnisse zu befriedigen".
- Der Rat "bedauert den anhaltenden Zustrom von Söldnern nach Libyen und ruft die Mitgliedsstaaten auf, (...) den Zustrom bewaffneter Söldner zu unterbinden".
Die NATO
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