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Vom 18.Mai 1848 bis 31.Mai 1849 tagte die Frankfurter Nationalversammlung als Ergebnis der Märzrevolution in der Paulskirche.<br>
 
Vom 18.Mai 1848 bis 31.Mai 1849 tagte die Frankfurter Nationalversammlung als Ergebnis der Märzrevolution in der Paulskirche.<br>
 
Sie war die erste verfassungsgebende Nationalversammlung für ganz Deutschland und das  
 
Sie war die erste verfassungsgebende Nationalversammlung für ganz Deutschland und das  
größte Parlament der deutschen Geschichte (831 gewählte Mitglieder). Die Paulskirche wurde deshalb zum Tagungsort erkoren, da sich in ihr der modernste und größte Saal in Frankfurt befand.
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größte Parlament der deutschen Geschichte (831 gewählte Mitglieder). Die Paulskirche wurde deshalb zum Tagungsort erkoren, da sich in ihr der modernste und größte Saal Frankfurts befand.
 
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== Die Paulskirchenverfassung ==
 
== Die Paulskirchenverfassung ==
 
[[Bild:Frankfurt_Paulskirche_1848.jpg|thumb|Altes Bild von der Paulskirche]]
 
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Von der Frankfurter Nationalversammlung wurde die sogenannte Paulskirchenverfassung (März 1849) erarbeitet, wobei wesentliche Forderungen Metternichs, wie Restauration und antiliberale bzw. -nationalistische Haltung, eingehalten wurden. Dadurch oppunierte man gegen die Vorstellungen des Vormärzes.<br> In der Verfassung war ein Grundrechtkatalog enthalten und eine konstitutionelle Monarchie mit Erbkaiser wurde als Staatsform verankert. Zudem wurde mit dem Reichstag ein allgemein, gleich, direkt und geheim gewähltes Volkshaus installiert, das vor allem für die Gesetzgebung zuständig war.
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Von der Frankfurter Nationalversammlung wurde die sogenannte Paulskirchenverfassung (März 1849) erarbeitet, wobei wesentliche Forderungen Metternichs (Restauration und antiliberale bzw. -nationalistische Haltung), eingehalten wurden. Dadurch oppunierte man gegen die Vorstellungen des Vormärzes.<br> In der Verfassung war ein Grundrechtekatalog enthalten und eine konstitutionelle Monarchie mit Erbkaiser als Staatsform verankert. Zudem wurde mit dem Reichstag ein allgemein, gleich, direkt und geheim gewähltes Volkshaus installiert, das vor allem für die Gesetzgebung zuständig war.
  
  
== Der Grundrechtkatalog (21.Dezember 1848): ==
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== Der Grundrechtekatalog (21.Dezember 1848): ==
Der Grundrechtkatalog beinhaltete folgende Aspekte: <br>
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Der Grundrechtekatalog beinhaltete folgende Aspekte: <br>
Die Gleichheit Aller vor dem Gesetz wurde eingeführt und jegliche Standesvorrechte wurde aufgehoben.
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Die Gleichheit Aller vor dem Gesetz wurde eingeführt und jegliche Standesvorrechte aufgehoben.
Zudem wurde die Freiheiten eines jeden Deutschen festgelegt: Glaubens-, Meinungs-, Pressefreiheit, Freiheit der Wissenschaft, Versammlungs-, und Vereinsfreiheit, Freiheit der Wohnung, Briefgeheimnis und das [http://de.wikipedia.org/wiki/Petitionsrecht Petitionsrecht] wurden Jedem gewährleistet.
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Zudem wurden die Freiheiten eines jeden Deutschen festgelegt: Glaubens-, Meinungs-, Pressefreiheit, Freiheit der Wissenschaft, Versammlungs-, und Vereinsfreiheit, Freiheit der Wohnung, Briefgeheimnis und das [http://de.wikipedia.org/wiki/Petitionsrecht Petitionsrecht] wurden Jedem gewährleistet.
 
Ein wesentlicher Punkt ist auch die Abschaffung der Todesstrafe.
 
Ein wesentlicher Punkt ist auch die Abschaffung der Todesstrafe.
Allerdings fällt auf, dass in sozialer Hinsicht keine Rechte verankert wurden.
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Allerdings fällt auf, dass in sozialer Hinsicht keine Rechte eingeräumt wurden.
  
  

Version vom 10. Juli 2008, 07:33 Uhr

von: Mark-André Baumer, Philipp Stich, David Veitengruber und Jan Kapar

Die Paulskirche

Inhaltsverzeichnis

Die Paulskirchenverfassung

Die Nationalversammlung

Frankfurter Nationalversammlung

Vom 18.Mai 1848 bis 31.Mai 1849 tagte die Frankfurter Nationalversammlung als Ergebnis der Märzrevolution in der Paulskirche.
Sie war die erste verfassungsgebende Nationalversammlung für ganz Deutschland und das größte Parlament der deutschen Geschichte (831 gewählte Mitglieder). Die Paulskirche wurde deshalb zum Tagungsort erkoren, da sich in ihr der modernste und größte Saal Frankfurts befand.

Einzug in die Paulskriche 1848

Die Paulskirchenverfassung

Altes Bild von der Paulskirche

Von der Frankfurter Nationalversammlung wurde die sogenannte Paulskirchenverfassung (März 1849) erarbeitet, wobei wesentliche Forderungen Metternichs (Restauration und antiliberale bzw. -nationalistische Haltung), eingehalten wurden. Dadurch oppunierte man gegen die Vorstellungen des Vormärzes.
In der Verfassung war ein Grundrechtekatalog enthalten und eine konstitutionelle Monarchie mit Erbkaiser als Staatsform verankert. Zudem wurde mit dem Reichstag ein allgemein, gleich, direkt und geheim gewähltes Volkshaus installiert, das vor allem für die Gesetzgebung zuständig war.


Der Grundrechtekatalog (21.Dezember 1848):

Der Grundrechtekatalog beinhaltete folgende Aspekte:
Die Gleichheit Aller vor dem Gesetz wurde eingeführt und jegliche Standesvorrechte aufgehoben. Zudem wurden die Freiheiten eines jeden Deutschen festgelegt: Glaubens-, Meinungs-, Pressefreiheit, Freiheit der Wissenschaft, Versammlungs-, und Vereinsfreiheit, Freiheit der Wohnung, Briefgeheimnis und das Petitionsrecht wurden Jedem gewährleistet. Ein wesentlicher Punkt ist auch die Abschaffung der Todesstrafe. Allerdings fällt auf, dass in sozialer Hinsicht keine Rechte eingeräumt wurden.


Sozialstruktur der Abgeordneten:

Die Versammlung wurde oftmals als „Honoratiorenparlament“ bezeichnet, da die Mitglieder überwiegend aus der gebildeten Mittelschicht und der Oberschicht (viele Juristen und Professoren) stammten.
Durch Kenntnisse deutscher, französischer, englischer und amerikanischer wissenschaftlicher Arbeiten konnten Grundsatzfragen unter vielen verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert werden und somit oftmals zufriedenstellende Antworten gefunden werden. Bei den Debatten herschte also hohes intellektuelles Niveau.



Quellen:
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[2]