Q 11 Geschichte Thelenberg: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Oktober 2013, 21:32 Uhr
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Hausaufgaben
Aktuelle Hausaufgabe
S. 24/M4 - Frage 3 für Land und Stadt Fetter Text+ S. 22/23
==frühere Aufgaben==S. 19-21, Quellen M6b-M6e - jeweils kurz notieren:
- welchem Stand gehört die Person an?
- welche Auswirkungen hat dies auf den Lebensweg?
- wie ist ihre Stellung innerhalb des Standes?
Ständegesellschaft
- Gutes Diagramm der spätmittelalterlichen Ständeordnung und unterständischen Gruppen
- Zusammenfassung der Dreiständelehre und Übersicht über Standesgruppen
Leben auf dem Land
Materialien
- Darstellung der Entwicklung von Bauernstand und Landleben über das gesamte MA hinweg)
- Gutes Video, allerdings zum Leben im 14./15. Jh
Hefteintrag
- über 80% der Menschen leben auf Land
- Wohnform: Dorf
- Waldhufen-
- Haufen - oft Kirche. als geistl. und geistiger (Schule) Kern
- Kirchspiel (mehrere Dörfer, Weiler, Höfe teilen sich Kirche)
- privat genutzes Land und bis zu 50% Allmende (gemeinsch. genutztes Land)
- Leben geprägt von
- Wetter (Ernte!)
- Tages- und Jahreszeit
- harter Handarbeit
- sehr einfachen Wohnverhältnisse, Nahrung, Kleidung
- Selbstversorgungswirtschaft
- vielfältige Abhängigkeit und Dienste
- unsicheres, meist kurzes Leben
- Bewohner sozial stark differenziert:
- Grundherr
- Pfarrer, Verwalter des Grundherren
- Bauern, Handwerker Tagelöhner, Knechte, Mägde
- Juden und andere Randgruppen
Unterschiede zwischen "Bauern":
abhängig von Hofgröße, Erbrecht (Anerbenrecht vs. Realteilung) und Status des Bauern:
- Höriger: abhängig von Grundherr (GH), der ihm Land zur Bearbeitung überlässt und ihn schützt, dafür aber Abgaben (Natural- und Geld-) und Dienste erhält. Hat z.T. auch noch eigenes Land und kann Überschüsse selbst verwenden. z.T. mehreren Grundherren verpflichtet
- Leibeigener: urspr. völlig unfrei, persönlicher Besitz des GH, arbeitet auf dessen Land nur für ihn, darf z.B. nicht wegziehen. Später z.T. im S /W eher wie Hörigenstatus. Im O extreme Unfreiheit
Grundherren: Vertreter des 1. oder 2. Standes oder kirchl. Einrichtung, die Besitz von und Herrschaft über Land und Leute (inkl. Gerichtsbarkeit) innehaben
Wichtig: Genossenschaftsidee