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Die Paulskirchenverfassung
18.Mai 1848 bis 31.Mai 1849:
- Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche - Erste verfassungsgebende Nationalversammlung für ganz Deutschland - Resultierend aus der Märzrevolution - Größtes Parlament der Deutschen Geschichte (831 gewählte Mitglieder)
Die Paulskirchenverfassung (März 1849):
- Erfüllung wesentlicher Forderungen Metternichs (Restauration, Opposition zur liberalen und nationalistischen Bewegung des Vormärz) - Grundrechtkatalog - Konstitutionelle Monarchie mit Erbkaiser - Reichstag mit allgemein, gleich, direkt und geheim gewähltem Volkshaus vor allem zur Gesetzgebung
Der Grundrechtkatalog (21.Dezember 1848):
- Gleichheit Aller vor dem Gesetz - Aufhebung aller Standesvorrechte - Gewährleistung der Freiheit (Glaubens-, Meinungs-, Pressefreiheit, Freiheit der Wissenschaft, Versammlungs-, und Vereinsfreiheit, Freiheit der Wohnung, Briefgeheimnis, Petitionsrecht) - Abschaffung der Todesstrafe - Es fehlt: Aufstellung sozialer Rechte
Sozialstruktur der Abgeordneten:
- „Honoratiorenparlament“: Mitglieder überwiegend aus der gebildeten Mittelschicht und der Oberschicht (viele Juristen und Professoren) - Kenntnisse deutscher, französischer ,englischer und amerikanischer wissenschaftlicher Arbeiten zur Beantwortung von Grundsatzfragen =>hohes Niveau der Debatten