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In der Zeit zwischen 1616 und 1631 gab es in der Stadt Zeil am Main 300 dokumentierte Hexenexekutionen,
 
In der Zeit zwischen 1616 und 1631 gab es in der Stadt Zeil am Main 300 dokumentierte Hexenexekutionen,
 
was zur Folge hatte, dass es keine Familie gab die verschont blieb und eine Vielzahl von Familien ausgerottet wurde.  
 
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Die noch vorhandenen Gerichtsunterlagen in Bamberg und Würzburg lassen erkennen, dass sich die Prozesse, bei hunderfacher Ausführung, sehr brutal abgespielt haben. Mit Hilfe brutaler Foltermethoden, die benutzt wurden, sollten die Angeklagten dazu gebracht werden sich die Schuld selbst einzureden und die falsche Anklage zu gestehen. Dies wurde öfters wiederholt um das Geständnis zu bekräftigen.
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Die noch vorhandenen Gerichtsunterlagen in Bamberg und Würzburg lassen erkennen, dass sich die Prozesse, bei hunderfacher Ausführung, sehr brutal abgespielt haben. Mit Hilfe brutaler Foltermethoden, die benutzt wurden, sollten die Angeklagten dazu gebracht werden sich die Schuld selbst einzureden und die falsche Anklage zu gestehen. Dies wurde öfters wiederholt um das Geständnis zu bekräftigen. <br />
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Kriterien nachdenen die Hexen/Hexer beurteilt wurden waren:<br />
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* Hexenrichter:
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* Richter und Schöffen
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* Bestätigung des Urteils durch Fürstlich Gnaden

Version vom 20. November 2012, 14:39 Uhr

Bürgermeister Hans Langhans - Opfer der Zeiler Hexenprozesse

 

In der Zeit zwischen 1616 und 1631 gab es in der Stadt Zeil am Main 300 dokumentierte Hexenexekutionen, was zur Folge hatte, dass es keine Familie gab die verschont blieb und eine Vielzahl von Familien ausgerottet wurde. Die noch vorhandenen Gerichtsunterlagen in Bamberg und Würzburg lassen erkennen, dass sich die Prozesse, bei hunderfacher Ausführung, sehr brutal abgespielt haben. Mit Hilfe brutaler Foltermethoden, die benutzt wurden, sollten die Angeklagten dazu gebracht werden sich die Schuld selbst einzureden und die falsche Anklage zu gestehen. Dies wurde öfters wiederholt um das Geständnis zu bekräftigen.

Kriterien nachdenen die Hexen/Hexer beurteilt wurden waren:

  • Teilnahme an der schwarzen Taufe
  • Besitz eines Talers als Patengeschenk
  • Teilnahme an Hexentänzen und Hexenmalzeiten


Geführt wurden die Prozesse von:

  • Hexenrichter:
  1. Dr. Vasold
  2. Dr.Schwartzkontz
  3. Dr. Herrnberger
  • Richter und Schöffen
  • Bestätigung des Urteils durch Fürstlich Gnaden