Juden: Unterschied zwischen den Versionen
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Die beiden Dokumente liegen als Leihgabe des Historischen Vereins Landkreis Haßberge e. V. im Stadtarchiv Ebern. Sie sind in Heft 3 der Schriftenreihe des Historischen Vereins ausführlich vor ihrem historischen Hintergrund beschrieben und analysiert.<br /> | Die beiden Dokumente liegen als Leihgabe des Historischen Vereins Landkreis Haßberge e. V. im Stadtarchiv Ebern. Sie sind in Heft 3 der Schriftenreihe des Historischen Vereins ausführlich vor ihrem historischen Hintergrund beschrieben und analysiert.<br /> | ||
Version vom 2. November 2012, 09:58 Uhr
Zwei Dokumente zur Ausweisung der Juden aus Ebern von 1659 und 1660.
Transkribiert von Dr. Walter Keller.
Die beiden Dokumente liegen als Leihgabe des Historischen Vereins Landkreis Haßberge e. V. im Stadtarchiv Ebern. Sie sind in Heft 3 der Schriftenreihe des Historischen Vereins ausführlich vor ihrem historischen Hintergrund beschrieben und analysiert.
Dokument 1: Befehl an Amtmann, Keller, Bürgermeister und den Rat der Stadt Ebern vom 17. September 1659
1. Beschreibung
Befehl an den Bürgermeister und Rat der Stadt Ebern, Ausfertigung der fürstbischöflichen Kanzlei mit Originalunterschrift »Johann Philipp von Schönborn« Schloß Marienberg ob Würzburg: 1659 September 17.
2. Transkription
„Johann Philipp von Gottes gnaden Ertzbischoff zu Maintz und Churfürst Bischoff zu Würtzburg und Hertzog zu Franckhen
Bester, undt Ehrsamer Liebegetreuer. Unß ist auß Bürgermeisters und Raths Unßerer Statt Ebern, Jüngsthin den 22.ten Augusti, über […] [unter]thänigstem schreiben mit mehreren gebühret referirt worden, waß sie vermittelß dessen, wegen beeder anietzo aldar wohnenten Juden gehorsambst bitten wollen; Wan Wir nun aber nicht underlassen, waß dißfals in Einem und Anderm fernerZuerkundtigen, undt endtlich befunden, Gemeiner Statt [Ebern] viel nutz- und vorträglicher Zu sein, Wan die Juden gar darauß geschaft würdten; Alß befehlen Wir Euch hiemit sambt und sonders, daß ihr solchem nach denen alda befindtllichen Juden in Unserm Nahmen außbieden, und denenselben dabey bedeuten sollet, daß ihnen frey stehen werdte, sich anderwerts widerumb unter Unsern Schutz in Unßerem Landt häußlichen niderzusetzen, undt Wir wolten es euch Zu begehrter Widerantwortt, denen hiermi Gnädigst ohnverhalten, Euch dabenebens mit gnaden beygethan verbleiben; Datum auf Unßrem Schloß Mariaeberg ob Würzburg den 17.ten Septembris Anno. 1659.
Johann Philipp El[ector] A[rchiepiscous] [Kurfürst Erzbischof] m. p. [manu propria, mit eigener Hand]
An Ambten-Keller, Bügermeister und Rath Zue Ebern.“
Dokument 2: Befehl an den Bürgermeister und den Rat der Stadt Ebern vom 10. März 1660
1. Beschreibung
Befehl an Bürgermeister und Rat der Stadt Ebern, Ausfertigung der fürstbischöflich-würzburgischen Kanzlei, ohne Unterschrift, mit aufgedrücktem großen Papiersiegel des Landesherrn. Schloß Marienberg ob Würzburg: 1660 März 10.
Großes viergeteiltes Wappensiegel von Mainz (Willigis Rat) und Würzburg (fränkischer Rechen und Rennfähnlein) dem Schönbornwappen im Herzschild, bekrönt von einem Kurfürstenhut. Die Umschrift lautet: »IOANN[es] PHILIP[pus] D[ei] G[ratia] MOG[untiensis] ARCHIEP[iscopus] SAC[ri] ROM[ani] Imp[erii] ARCHIC[ancellarius] PRIN[ceps] EL[ector].
Seite 4: unten: Fürstbischöflich-würzburgisches Kanzleisiegel.
2. Transkription
„Dem Hochwürdigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Philippsen, Ertzbischoffen Zu Maintz undt Churfürsten, Bischoffen Zue Würtzburg undt Hertzogen Zue Franckhen p. [=etc.] unserm gnädigsten Churfürsten undt Herrn, ist nachmahln gehorsambst referirt worden, waß Bürgermaister undt Rath Zu Ebern, wegen außschaffung deren biß dahero gewohnten Juden alldar in Underthänigkeit bitten thun; Gleichwie eß nun Höchstged[achte] Ihre Churfürstlichen Gnaden bey deme dießfahlß vor etlichen Monathen allbereitß ertheilten gnädigsten befelch allerdingß bewenden lassen; Alß hetten denen Zu Volg Bürgermaister undt Rath Zu gedachtem Ebern auch nunmehr keine Juden alldar Zu leiden, sondern dieselbe crafft mehrangeregten gnädigsten befelchß, inßgesambt außZuschaffen. Datum auffm Schloß Marienberg ob Würtzburg den 10.ten Martij A[nn]o [1]660.
Hochfürstlich Würzburgischen Bürgermaistern undt Rath Zu Ebern zu behändigen.“