Benutzer:Bastian Stühler: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. Januar 2010, 20:24 Uhr

Kollektive Sicherheitssysteme

Kollektive Sicherheit

Kollektive Sicherheit bezeichnet in der Rechts- und Politikwissenschaft ein System von Sicherheit zwischen mehreren Staaten (vgl. Art. 24 II GG), das nach innen Wirksamkeit entfaltet und im Prinzip nicht gegen einen äußeren Feind gerichtet sein sollte. Normalerweise bezeichnet man damit ein universales Sicherheitssystem, etwa der UNO oder des Völkerbundes, das die allgemeine und umfassende Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle ermöglichen soll. Zu diesem Zweck müssen die Staaten in einem längeren Prozess, der in der UNO-Charta als Übergangszeit definiert ist, in Hoheitsbeschränkungen einwilligen.(...) In der klassischen Bedeutung bezeichnet der Begriff also ein System mit universeller oder regionaler Reichweite, das jedem seiner Mitgliedsstaaten Schutz vor jedweder zwischenstaatlicher Aggression verspricht. Bei kollektiver Sicherheit in diesem Sinne handelt es sich um eine durch multilaterale Prinzipien gekennzeichnete Institution mit gleichen Rechten und Pflichten für die Mitgliedstaaten. Im beschränkteren Sinne einigen die beteiligten Staaten sich lediglich auf eine friedliche Zusammenarbeit und definieren eine Liste der Verstöße dagegen, die entsprechend geahndet werden.

(aus: zitiert aus Wikipedia, 23.11.2009)



Inhaltsverzeichnis

Die UNO

                                                   1. Wer/Was ist die UNO?

Die UNO (engl.: United Nations Organization; dt.: Organisation der Vereinten Nationen) ist ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 Staaten. Die UN-Charta, die Verfassung der Vereinten Nationen, wurde am 26.Juni 1945 durch die 51 Gründungsmitglieder unterzeichnet und trat am 24.Oktober 1945 in Kraft. Seit dem 1.Januar 2007 ist Ban Ki-moon Generalsekretär der UNO. Ihren Hauptsitz haben die Vereinten Nationen in New York. Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind...:

  • die Sicherung des Weltfriedens
  • die Einhaltung des Völkerrechts
  • der Schutz der Menschenrechte
  • die Förderung der internationalen Zusammenarbeit



                                2. Welche Institutionen besitzt die UNO und welche Aufgaben haben diese? 
  • Hauptorgane:
    • Generalversammlung: Die Generalversammlung ist das politische Beratungsorgan der UNO. Zu den Aufgaben der Versammlung gehört die Beratung und die Annahme von empfehlenden Resolutionen. Im Gegensatz zu Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sind jene der UN-Generalversammlung völkerrechtlich nicht bindend.
    • Sicherheitsrat: Als einzige Institution der UNO kann dieser Rat für alle Mitgliedstaaten verbindliche Beschlüsse fassen. Darum ist er das wichtigste Organ der Vereinten Nationen. Das wichtigste Instrument des Sicherheitsrates ist die Resolution. Sie kann wirtschaftliche Sanktionen und Beschlüsse gegen ein Land, aber auch militärische Maßnahmen beinhalten. Alle beschlossenen Maßnahmen sollen immer der internationalen Sicherheit und der Wiederherstellung des Friedens dienen. Der Sicherheitsrat besteht aus fünf ständigen und zehn nichtständigen Mitgliedern. Jedes Land im Sicherheitsrat hat eine Stimme. Entschieden wird mit einer Mehrheit von neun Stimmen. Allerdings kann der Rat nie gegen ein ständiges Mitglied aktiv werden, denn das hat immer ein Veto- also Einspruchsrecht.
    • Internationale Gerichtshof: Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist ein universelles völkerrechtliches Gericht. Er entscheidet Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten der UNO. Der IGH ist für die Durchsetzung seiner Entscheidungen auf den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angewiesen, da er selbst kein ausführendes Organ hat, das die Urteile durchsetzen könnte.



                         3. Nehmen Sie zu folgender These kurz Stellung: Die UNO - ein Konzert der Großmächte

Der UN-Sicherheitsrat besteht aus fünf ständigen und zehn nichtständigen Mitgliedern. Die ständigen Mitglieder besitzen ein Vetorecht, das ihnen erlaubt die Verabschiedung von Resolutionen zu verhindern. Deshalb nennt man sie auch Vetomächte. Zu den Vetomächten gehören Frankreich, das Vereinigte Königreich, China, Russland und die USA. Also allesamt wirtschaftliche und militärische Großmächte, die ihr Vetorecht ausnützen können, um Resolutionen zu ihren Gunsten zu ändern oder sie ganz zu verhindern. Die nichtständigen Mitglieder, zu denen neben Industrienationen wie Deutschland hauptsächlich Entwicklungsländer zählen, haben so kaum eine Chance die andauernde Ungerechtigkeit auf der Welt zu besiegen, da die Großmächte bei für sie unpassenden Resolutionen ihr Vetorecht einsetzen. So droht zum Beispiel schon die kommende Klimakonferenz zu scheitern, weil Industrienationen wie die USA oder China Verhandlungen immer wieder blockieren und Klimaschutzziele hauptsächlich aus wirtschaftlichen Gründen nicht akzeptieren. Darunter leiden dann die Nationen, denen es schwer fällt, sich in der UNO Gehör zu verschaffen, da sie wirtschaftlich irrelevant sind.

Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinte_Nationen
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Vereinten_Nationen
http://de.wikipedia.org/wiki/Generalsekret%C3%A4r_der_Vereinten_Nationen
http://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedstaaten_der_Vereinten_Nationen_%28alphabetisch%29
http://de.wikipedia.org/wiki/Generalversammlung_der_Vereinten_Nationen
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Sekretariat
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsrat_der_Vereinten_Nationen
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Wirtschafts-_und_Sozialrat
http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Gerichtshof


Die UN-Friedensmissionen

1. Grundlegendes


2. UN-Friedensmission in Somalia

Aufgabe 1 Lesen Sie sich die folgenden Zeitungsüberschriften durch. Welche Schlüsse über den Hintergrund, Verlauf und die derzeitige Situation lassen sich aus den Artikeln ziehen?


Diskussionsthesen

These 1

Weltfrieden und internationale Sicherheit sind eine Fiktion in einer kriegerischen Welt.

These 2

„Wir müssen für Frieden sorgen und nicht nur für die Sicherheit, einzig aus dem Grund, weil nur der Frieden Sicherheit sicher machen kann.“ (Karl Popper, Logik der Forschung)

These 3

„Der Krieg ist also ein Akt der Gewalt um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen.“ (Carl von Clausewitz, "Vom Kriege", 1.Kapitel)