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Version vom 1. Juli 2008, 08:10 Uhr
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Die Paulskirchenverfassung
Frankfurter Nationalversammlung
Vom 18.Mai 1848 bis 31.Mai 1849 tagte die Frankfurter Nationalversammlung, welche die erste verfassungsgebende Nationalversammlung für ganz Deutschland stellte und das größtes Parlament der Deutschen Geschichte (831 gewählte Mitglieder)war, als Ergebnis der Märzrevolution in der Paulskirche. Die Paulskirche wurde deshalb zum Tagungsort erkoren, da sich in ihr der modernste und größte Saal in Frankfurt befand.
Die Paulskirchenverfassung
Von der Frankfurter Nationalversammlung wurde die sogenannte Paulskirchenverfassung (März 1849) erarbeitet, wobei wesentliche Forderungen Metternichs, wie Restauration und antiliberaler bzw. -nationalistischer Haltung, eingehalten wurden. Dadurch oppunierte man gegen die Vorstellungen des Vormärzes. In der Verfassung war ein Grundrechtkatalog enhalten und eine konstitutionelle Monarchie mit Erbkaiser wurde als Staatsform verankert. Zudem wurde mit dem Reichstag ein allgemein, gleich, direkt und geheim gewähltes Volkshaus installiert, das vor allem für die Gesetzgebung zuständig war.
Der Grundrechtkatalog (21.Dezember 1848):
- Gleichheit Aller vor dem Gesetz - Aufhebung aller Standesvorrechte - Gewährleistung der Freiheit (Glaubens-, Meinungs-, Pressefreiheit, Freiheit der Wissenschaft, Versammlungs-, und Vereinsfreiheit, Freiheit der Wohnung, Briefgeheimnis, Petitionsrecht) - Abschaffung der Todesstrafe - Es fehlt: Aufstellung sozialer Rechte
Sozialstruktur der Abgeordneten:
- „Honoratiorenparlament“: Mitglieder überwiegend aus der gebildeten Mittelschicht und der Oberschicht (viele Juristen und Professoren)
- Kenntnisse deutscher, französischer ,englischer und amerikanischer wissenschaftlicher Arbeiten zur Beantwortung von Grundsatzfragen =>hohes Niveau der Debatten
--sköni is from hell!!! 07:30, 24. Jun. 2008 (UTC)