Q 11 Geschichte Thelenberg: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Oktober 2013, 14:33 Uhr
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Hausaufgaben
Aktuelle Hausaufgabe
Für alle Kursteilnehmer mit Nachnamen beginnend mit dem Buchstaben A bis M:
Buch, S. 34-35
- Versuchen Sie die wesentliche Merkmale der Manufaktur und des Verlagswesens herauszuarbeiten!
- Was ist ihre Bedeutung in der Entwicklun moderner Arbeitsformen?
- Was ist daran jeweils "modern"?
Für alle Kursteilnehmer mit Nachnamen beginnend mit dem Buchstaben N bis Z:
Lesen Sie folgende (gekürzte) Quellen und arbeiten Sie heraus:
- Welche Bereiche des Lebens regeln die Zünfte?
- Was wird mit diesen genauen Regelungen bezweckt?
Zunftordnung der Züricher Krämer von 1330
- Man soll alljährlich zweimal ... einen Zunftmeister wählen.
- Wer in diese Zunft aufgenommen werden will, es sei Mann oder Frau, der soll ein Ehrbarer und aus dem Beruf sein und namentlich keine Zwietracht in die Zunft bringen. Dünkt es dem Zunftmeister und den sechs Beisitzern, dass die Aufnahme erfolgen kann, so hat er der Zunft 25 Pfund zu geben.
- Will ein Geselle in diesem Beruf Meister werden, der soll zunächst 3 Jahre gelernt und 2 Jahre als Geselle Lohn empfangen haben.
- Es soll auch kein Krämer mehr als einen Lehrknecht und zwei gelernte Knechtenehmen bei Strafe.
- Es darf niemand irgendeine Ware auf dem Markt verkaufen, der nicht zur Zunft gehört.
- Wenn ein Zunftgenosse stirbt, aber so arm ist, dass er nicht bestattet werden könnte, dann soll man ihn in die Stadt überführen und ihn dort bestatten, wo er es begehrt.
Amtsbrief der Kölner Leineweber von 1397
- Wer in diesem Handwerk und Bruderschaft ist, der soll den Meistern jederzeit gehorsam sein. So nicht, soll er dem Handwerk eine kölnische Mark Buße bezahlen.
- Niemand soll ein Stück Ware verkaufen, es sei denn es ward zuerst im Tuchhaus geprüft.
- Wer sein Tuch zu kurz oder zu schmal macht, muss sechs Schilling Buße zahlen ...
- Hat ein Meister drei Jahre lang im Handwerk gedient, soll er einen Vollharnisch haben und halten zu Nutzen der Stadt.
frühere Aufgaben
S. 24/M4 - Frage 3 für Land und Stadt + S. 22/23
S. 19-21, Quellen M6b-M6e - jeweils kurz notieren:
- welchem Stand gehört die Person an?
- welche Auswirkungen hat dies auf den Lebensweg?
- wie ist ihre Stellung innerhalb des Standes?
Ständegesellschaft
- Gutes Diagramm der spätmittelalterlichen Ständeordnung und unterständischen Gruppen
- Zusammenfassung der Dreiständelehre und Übersicht über Standesgruppen
Leben auf dem Land
Materialien
- Darstellung der Entwicklung von Bauernstand und Landleben über das gesamte MA hinweg)
- Gutes Video, allerdings zum Leben im 14./15. Jh
Hefteintrag
- über 80% der Menschen leben auf Land
- Wohnform: Dorf
- Waldhufen-
- Haufen - oft Kirche. als geistl. und geistiger (Schule) Kern
- Kirchspiel (mehrere Dörfer, Weiler, Höfe teilen sich Kirche)
- privat genutzes Land und bis zu 50% Allmende (gemeinsch. genutztes Land)
- Leben geprägt von
- Wetter (Ernte!)
- Tages- und Jahreszeit
- harter Handarbeit
- sehr einfachen Wohnverhältnisse, Nahrung, Kleidung
- Selbstversorgungswirtschaft
- vielfältige Abhängigkeit und Dienste
- unsicheres, meist kurzes Leben
- Bewohner sozial stark differenziert:
- Grundherr
- Pfarrer, Verwalter des Grundherren
- Bauern, Handwerker Tagelöhner, Knechte, Mägde
- Juden und andere Randgruppen
Unterschiede zwischen "Bauern":
abhängig von Hofgröße, Erbrecht (Anerbenrecht vs. Realteilung) und Status des Bauern:
- Höriger: abhängig von Grundherr (GH), der ihm Land zur Bearbeitung überlässt und ihn schützt, dafür aber Abgaben (Natural- und Geld-) und Dienste erhält. Hat z.T. auch noch eigenes Land und kann Überschüsse selbst verwenden. z.T. mehreren Grundherren verpflichtet
- Leibeigener: urspr. völlig unfrei, persönlicher Besitz des GH, arbeitet auf dessen Land nur für ihn, darf z.B. nicht wegziehen. Später z.T. im S /W eher wie Hörigenstatus. Im O extreme Unfreiheit
Grundherren: Vertreter des 1. oder 2. Standes oder kirchl. Einrichtung, die Besitz von und Herrschaft über Land und Leute (inkl. Gerichtsbarkeit) innehaben
Wichtig: Genossenschaftsidee