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+ | Von der Frankfurter Nationalversammlung wurde die sogenannte Paulskirchenverfassung (März 1849) erarbeitet, wobei wesentliche Forderungen Metternichs (Restauration und antiliberale bzw. -nationalistische Haltung), eingehalten wurden. Dadurch oppunierte man gegen die Vorstellungen des Vormärzes, gemäß dem Motto "Reform statt Revolution".<br> In der Verfassung war ein Grundrechtekatalog enthalten und eine konstitutionelle Monarchie mit Erbkaiser als Staatsform verankert. Zudem wurde mit dem Reichstag ein allgemein, gleich, direkt und geheim gewähltes Volkshaus installiert, das vor allem für die Gesetzgebung zuständig war. | ||
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+ | Die Versammlung wurde oftmals als „Honoratiorenparlament“ bezeichnet, da die Mitglieder überwiegend aus der gebildeten Mittelschicht und der Oberschicht (viele Juristen und Professoren) stammten. Die reichen Mitglieder des Parlaments waren finanziell unabhängig und mussten keine Diäten beziehen.<br> | ||
+ | Da die Mitglieder sehr gebildet waren und auch Vergleiche mit anderen Nationen machten, konnten Grundsatzfragen unter vielen verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert werden und somit oftmals zufriedenstellende Antworten gefunden werden. Bei den Debatten herschte also hohes intellektuelles Niveau.<br><br> | ||
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Aktuelle Version vom 17. Juli 2008, 07:45 Uhr
von: Mark-André Baumer, Philipp Stich, David Veitengruber und Jan Kapar
Inhaltsverzeichnis |
Die Paulskirchenverfassung
Frankfurter Nationalversammlung
Vom 18.Mai 1848 bis zum 31.Mai 1849 tagte die Frankfurter Nationalversammlung als Ergebnis der Märzrevolution in der Paulskirche.
Sie war die erste verfassungsgebende Nationalversammlung für ganz Deutschland und das
größte Parlament der deutschen Geschichte (831 gewählte Mitglieder). Die Paulskirche wurde deshalb zum Tagungsort erkoren, da sich in ihr der modernste und größte Saal Frankfurts befand.
Die Paulskirchenverfassung
Von der Frankfurter Nationalversammlung wurde die sogenannte Paulskirchenverfassung (März 1849) erarbeitet, wobei wesentliche Forderungen Metternichs (Restauration und antiliberale bzw. -nationalistische Haltung), eingehalten wurden. Dadurch oppunierte man gegen die Vorstellungen des Vormärzes, gemäß dem Motto "Reform statt Revolution".
In der Verfassung war ein Grundrechtekatalog enthalten und eine konstitutionelle Monarchie mit Erbkaiser als Staatsform verankert. Zudem wurde mit dem Reichstag ein allgemein, gleich, direkt und geheim gewähltes Volkshaus installiert, das vor allem für die Gesetzgebung zuständig war.
Der Grundrechtekatalog (21.Dezember 1848):
Der Grundrechtekatalog beinhaltete folgende Aspekte:
Die Gleichheit aller vor dem Gesetz wurde eingeführt und jegliche Standesvorrechte aufgehoben.
Zudem wurden die Freiheiten eines jeden Deutschen festgelegt: Glaubens-, Meinungs-, Pressefreiheit, Freiheit der Wissenschaft, Versammlungs-, und Vereinsfreiheit, Freiheit der Wohnung, Briefgeheimnis und das Petitionsrecht wurde jedem gewährleistet.
Ein wesentlicher Punkt ist auch die Abschaffung der Todesstrafe.
Allerdings fällt auf, dass in sozialer Hinsicht keine Rechte eingeräumt wurden.
Sozialstruktur der Abgeordneten:
Die Versammlung wurde oftmals als „Honoratiorenparlament“ bezeichnet, da die Mitglieder überwiegend aus der gebildeten Mittelschicht und der Oberschicht (viele Juristen und Professoren) stammten. Die reichen Mitglieder des Parlaments waren finanziell unabhängig und mussten keine Diäten beziehen.
Da die Mitglieder sehr gebildet waren und auch Vergleiche mit anderen Nationen machten, konnten Grundsatzfragen unter vielen verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert werden und somit oftmals zufriedenstellende Antworten gefunden werden. Bei den Debatten herschte also hohes intellektuelles Niveau.