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(Buchtipp: "Barbara Schwarz und das Feuer der Willkür")
(Die Schule in Oberschleichach)
 
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=W-Seminar Geschichte=
 
=W-Seminar Geschichte=
== Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit==
 
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===Hexenverfolgung im deutschen Gebiet===
 
70.000 Menschen mussten während der Inquisition sterben, davon über die Hälfte in Deutschland. Dabei wurden die Menschen nicht willkürlich getötet, sondern man ging nach einem ganz bestimmten Schema vor. Anfangs betitelte die Kirche Menschen, die ihrer Meinung nach in einem "Pakt mit dem Teufel standen" als Hexen. Später führten auch Neid untereinander und die Angst vor der eigenen Verfolgung zu massenhaften Anzeigen von Hexen. Dabei lief jede Verfolgung im Grunde gleich ab: zuerst wurden sie verhaftet, danach mussten sie sich einem Verhör unterziehen , wurden gefoltert und schließlich in einem Schauprozess grausam hingerichtet.<br /> <br />
 
  
===Opfer der Hexenverfolgung===
 
Man darf aber nicht glauben, dass lediglich Frauen der Hexerei beschuldigt wurden. Fast 20 % der Ermordeten sind Männer und Kinder gewesen. (1) Vor allem Hebammen waren ein typisches Opfer der Inquisition, da sie schon damals über viel Wissen im Bereich der Verhütung und Abtreibung verfügten. Dadurch wurden sie nicht nur zu Feinden der Kirche, sondern auch zu Konkurrenten der damaligen Ärzte. Auch Menschen mit heilkundlichem Wissen, die dieses Wissen nicht aufgeschrieben haben, waren perfekte Opfer der Hexenverfolgung, da die Menschen zu dieser Zeit ein solches Wissen für teuflisch eingeflößt hielten. Frauen wie diese suchte man speziell auf, um sie zu ihrer Beziehung zum Teufel zu befragen. Wenn eine solche "Hexe" dann verurteilt und ermordet wurde wanderte ihr Besitz in den Besitz des Henkers oder des Richters über.  <br /> <br />
 
  
===Hexenverbrennungen als Einnahmequelle===
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===Buchtipp: "Barbara Schwarz und das Feuer der Willkür"===
Vor allem aber waren es die Ankläger, die bei einem solchen Prozess das hinterlassene Vermögen erhielten. Ein Beispiel hierfür wäre das Fürstentum Liechtenstein, das durch Hexenverbrennungen entstand. Die Grafen von Hohenems hatten alle Besitztümer verbrannter Hexen eingenommen. Diese wurden später von Kaiser Leopold I. gezwungen, die konfiszierten Besitztümer zurückzugeben. Diese Rückgabe trieb die Grafen in den Bankrott, wodurch sie ihren Besitz an die Fürsten von Liechtensstein verkaufen mussten. (2) Diese erschlichenen Einnahmequellen waren gesetzlich jedoch nicht erlaubt.<br /> <br />
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===Der Hexenhammer===
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Im Buch "Barbara Schwarz und das Feuer der Willkür" von Harald Parigger wird die wahre Geschichte von Barbara Schwarz, eine Bamberger Wirtin, die als Hexe verhaftet wurde, erzählt.
Der Umgang mit vermeitlichen Hexen und die Vorgehensweise gegen sie war im Hexenhammer festgeschrieben. Er war die Richtlinie für Verhöre und Urteile. Dieses Werk beinhaltet aber auch im höchsten Maße Hetze gegen Frauen. Heirat wird als "ein notwendiges Übel" (3) gesehen. Sie seien laut des Hexenhammers von Natur aus schlecht, sie würden dem Teufel schneller verfallen. Frauen zählen zu dieser Zeit als leichtgläubig und durch Flüssigkeiten (Viersaftlehre) leichter beeinflussbar.<br /> <br /> <br /> <br />
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Fußnoten:
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* Inhalt
(1): aus "Praxis-Geschichte"; 1991, Heft 4 von Johannes Graf Adelmann S.14 "Die Unterdrückung von Minderheiten, Das Beispiel der "Hexen" " ; Ein Feldzug gegen das weibliche Geschlecht?
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Die Gänsewirtin Barbara Schwarz aus Bamberg wird der Hexerei beschuldigt und gefangen genommen. Inhaftiert wird sie allerdings in Zeil, wo sie drei jahre ihres Lebens unschuldig in Haft verbringt bevor sie durch einen Zufall fliehen kann. Hilfe findet sie bei einem Freund in Bamberg, der ihr seine Gartenhütte als Unterschlupf zur Verfügung stellt. Sie schrieb erfolglos einen Brief an den Kaiser, indem er ihre Unschuld bestätigen sollte. Als sie nach drei Jahren ihren Mann endlich wieder sah, meldete er ihr Versteck und sie wurde wiederum inhaftiert.
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* Aufbau
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Das Buch ist in acht Kapitel unterteilt; zwischen den Kapiteln sind Infotexte eingeschoben, die dem Verständnis dienen.
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* Meinung zum Buch
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Die Geschichte von Barbara Schwarz wird von Harald Parigger in spannender und ergreifender Weise dargestellt. Die Infotexte sind sehr hilfreich und ermöglichen es auch jungen Lesern die Hintergründe zur Zeit der Hexenverfolgung zu verstehen. Das im Arena Verlag erschienene Buch "Barbara Schwarz und das Feuer der Willkür" von Harald Parigger ist jeder Altersstufe zu empfehlen.
  
(2):aus "Praxis-Geschichte"; 1991, Heft 4 von Johannes Graf Adelmann S. 15 "Die Unterdrückung von Minderheiten, Das Beispiel der "Hexen"" ; Hexenprozesse als Einnahmequellen
 
  
(3):aus "Praxis-Geschichte"; 1991, Heft 4 von Johannes Graf Adelmann S.16 "Die Unterdrückung von Minderheiten, Das Beispiel der "Hexen"" ; Der Hexenhammer
 
  
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==Das Schulleben im 19. Jahrhundert==
  
===Buchtipp: "Barbara Schwarz und das Feuer der Willkür"===
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===Die Schule in Oberschleichach===
  
Im Buch "Barbara Schwarz und das Feuer der Willkür" von Harald Parigger wird die wahre Geschichte von Barbara Schwarz, eine Bamberger Wirtin, die als Hexe verhaftet wurde, erzählt.
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<u>Allgemeines</u> <br/>
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Die Schule in Oberschleichach existierte seit 1599. Das erste Schulgebäude stand auf dem heutigen Kirchenvorplatz und wurde als Schule und Lehrerwohnung genutzt. Nicht nur Oberschleichach, sondern auch Unter- und Neuschleichach schickten ihre Kinder in diese Schule. Das Gebäude wird 1849 für baufällig erklärt. Das neue Schulgebäude wurde dann 1857 von Ober- und Unterschleichach gemeinsam erworben und bis 1878 genutzt. Es handelt sich hierbei um das damalige Wohnhaus der Familie Basel, das wohl die Hausnummer 14 hatte. Den Kaufpreis teilen sich die beiden Gemeinden, da Unterschleichach noch keine eigene Schule besitzt.Neuschleichach hat in der Zwischenzeit eine eigene Schule bekommen. Erst 1873 beschließt die königliche Distrikts-Schulinspektion Zeil, dass der Schulsaal in Oberschleichach für 104 Schüler (!) zu klein sei und Unterschleichach deshalb eine eigene Schule bekomme.1875 Wurde dieser Neubau entgültig beschlossen. Das letzte der drei Schulgebäude in Oberschleichach wurde von 1878 bis in die 1980er Jahre genutzt; nach der Gebietsreform 1978 wurde die Grundschule dann nach Trossenfurt und die Hauptschule nach Eltmann verlagert. Die ersten paar Jahre wurde das Schulgebäude in Oberschleichach aber noch genutzt, da Eltmann nicht genügend Klassenzimmer für die vielen Klassen besaß. Heute befindet sich das UBiZ im ehemaligen Schulgebäude.
  
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<u>Schularten</u> <br/>
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Die Schule damals wurde unterschieden in Werktags- und Sonntagsschule. <br/>
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Die Werktagsschule wurde zu Weihnachten 1802 durch den Kurfürsten Maximilian IV verpflichtend eingeführt. Er übergab den Pfarrern und Kaplänen der jeweiligen Kirchengemeinde die Aufsicht, was bedeutete, dass bis einschließlich 1873 der Lokalgeistliche automatisch Lokalschulinspektor war; jedoch wurde das Schulwesen allgemein 1806 von einer kirchlichen zu einer staatlichen Angelegenheit. Werktagsschüler waren bis 1856 zwischen sechs und zwölf Jahren alt; danach wurde ein siebtes Schuljahr angehängt. <br/>
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Neben der Werktagsschule wurde 1803 eine Sonntags- oder Feiertagsschule eingeführt. Nach erfolgreichem Abschluss der Werktagsschule mussten die Kinder zwischen 12 und 18 Jahren die Sonntagsschule besuchen, die im Ort ihrer Beschäftigung liegt. 1856 wurde die Sonntagsschule auf drei Jahre gekürzt; jetzt waren die Schüler zwischen 13 und 16 Jahre alt. Die Sonntagsschule war ein wichtiges Element der damaligen Gesellschaft. Ohne ein Abschlusszeugnis der Sonntagsschule konnten junge Menschen zum Beispiel nicht heiraten oder den elterlichen Hof nicht übernehmen. <br/>
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Desweiteren wird unterschieden zwischen Sommer- und Winterschule. Der Unterschied hierbei war die Anzahl der Unterrichtsstunden. Sie richteten sich nach den Bauern, da viele Kinder aus Bauernfamilien stammten und ihre Arbeitskraft beim Ernten o.ä. gebraucht wurde. 1837 beispielsweise fand die Sommerschule in Oberschleichach bei den Werktagsschülern von 7 Uhr bis 10 Uhr statt, bei den Sonntagsschülern von 12 Uhr bis 13 Uhr 30. <br/>
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Auch die Ferien und manchmal sogar die Fehlzeiten richteten sich nach den Bauern und ihrem Bedarf an Arbeitskräften während der Erntezeiten. In den Schulprotokollbüchern ist am 5. September 1858 die Bitte eines Vaters vermerkt, seinen Sohn für die Feldarbeit acht Tage vom Unterricht zu befreien. Diese Bitte wurde im Anschluss auch gewährt.
  
# Inhalt
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<u>Das Leben des Lehrers</u> <br/>
Die Gänsewirtin Barbara Schwarz aus Bamberg wird der Hexerei beschuldigt und gefangen genommen. Inhaftiert wird sie allerdings in Zeil, wo sie drei jahre ihres Lebens unschuldig in Haft verbringt bevor sie durch einen Zufall fliehen kann. Hilfe findet sie bei einem Freund in Bamberg, der ihr seine Gartenhütte als Unterschlupf zur Verfügung stellt. Sie schrieb erfolglos einen Brief an den Kaiser, indem er ihre Unschuld bestätigen sollte. Als sie nach drei Jahren ihren Mann endlich wieder sah, meldete er ihr Versteck und sie wurde wiederum inhaftiert.  
+
Ein Lehrer im 19. Jahrhundert hatte mehr Aufgaben als nur das Unterrichten von Schülern. Zu seinen Aufgaben gehörten auch kirchliche, denn die Schulaufsicht führte der jeweilige Ortsgeistliche. Grund hierfür ist die für die Bevölkerung überraschende Einführung der allgemeinen Schulpflicht am 23. Dezember 1802. Die Pfarrer wurden zur Einsetzung eines Lehrers beauftragt, dafür musste ein Lehrer den Kirchendienst, Kantor- und Organistendienst übernehmen. Außerdem war ein Lehrer Gemeindeschreiber und Kirchenstiftungsschreiber . Auch hatte ein Lehrer das zur Schule gehörige Land zu bestellen und musste sich um Nutztiere kümmern. <br/>
# Aufbau
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Die Besoldung erfolgte teils in Naturalien wie etwa Weizen und Holz und teils in Geld. Pro Aufgabe erhielt der Lehrer eine gewisse Summe, so bekam er zum Beispiel für den Dienst als Kantor und Organist 1874 29 fl. 26 kr. (29 Gulden und 26 Kreuzer). Zum Vergleich: Ein Laib Brot mit einem Gewicht von ca. einem halben Kilo kostete in Bayreuth 1844 4 kr (Kreuzer). Dies hört sich nicht viel an, aber vergleicht man das Gehalt eines Lehrers mit dem von anderen Berufen, so erkennt man, dass der Lehrer mit sehr wenig auskommen musste. Zum Vergleich: Ein Tagwerker in der Reichbachschen Maschinenfabrik in Augsburg verdient 1844 pro Tag (das entspricht 11-12 Stunden Arbeitszeit) 32-38 kr (Kreuzer). In einer Graphik in http://www.pressglas-korrespondenz.de/aktuelles/pdf/pk-2011-3w-klose-preise-1800-1900.pdf erkennt man den Lehrer unten rechts auf dem Bild. Er sitzt auf dem letzten Ast und sein Beruf ist mit folgenden Worten kommentiert: „Schullehrer, hat zu viel zum Sterben und zu wenig zum Leben“, was die Lebensumstände des Lehrers nochmals verdeutlicht.  
Das Buch ist in acht Kapitel unterteilt; zwischen den Kapiteln sind Infotexte eingeschoben, die dem Verständnis dienen.
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# Meinung zum Buch
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<u>Das Leben des Schülers</u> <br/>
Die Geschichte von Barbara Schwarz wird von Harald Parigger in spannender und ergreifender Weise dargestellt. Die Infotexte sind sehr hilfreich und ermöglichen es auch jungen Lesern die Hintergründe zur Zeit der Hexenverfolgung zu verstehen. Das im Arena Verlag erschienene Buch "Barbara Schwarz und das Feuer der Willkür" von Harald Parigger ist jeder Altersstufe zu empfehlen.
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Um als Kind im 19. Jahrhundert in die Schule gehen zu können musste man zunächst eine Impfbescheinigung vorlegen, um die Schule überhaupt besuchen zu dürfen. Schuljahresbeginn war im Mai , also in der Sommerschulzeit. <br/>
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Als Werktagsschüler hatte man Unterrichtsfächer wie etwa Rechnen, Lesen oder Schreiben und natürlich auch Religion. Diese wurden jedoch nicht vom Staat festgelegt, sondern vom Lehrer unter Absprache mit dem Pfarrer. Lediglich eine königliche Anweisung ist in den Schulprotokollbüchern zu finden, die die Unterrichtsinhalte betreffen. Darin heißt es, dass die Schüler ein bis zwei Stunden Musikunterricht erhalten und als Chöre zur Unterstützung bei Feierlichkeiten eingesetzt werden sollen. Um ein Abschlusszeugnis zu erhalten, mussten die Schüler zwölf Kreuzer bezahlen. <br/>
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Die Sonntagsschüler festigten ihr in der Werktagsschule erhaltenes Wissen und bauten es nach Möglichkeit auch aus. Zudem wurden vor allem die Mädchen durch Arbeitslehrerinnen auf ihr späteres Leben vorbereitet. Diese Arbeitslehrerinnen waren Frauen aus dem Dorf, die handwerklich besonders begabt waren. <br/>
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Außerdem sollte den Kindern in der Schule Fleiß, Ordnung und Disziplin beigebracht werden. So war die Schreibstellung der Schüler genau vorgeschrieben:
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* Die Füße mussten mit der ganzen Sohle auf dem Boden oder dem Fußbrett stehen
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* Die Oberschenkel mussten mit dem größten Teil auf der Bank liegen
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* Der Oberkörper durfte maximal ein wenig nach vorn geneigt sein
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* Der Kopf musste möglichst gerade gehalten werden und durfte die Brust nicht berühren
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* Die Schultern mussten in einer Linie und parallel zur Tischkante gehalten werden
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* Die rechte und die linke Schulter mussten auf gleicher Höhe sein
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* Der linke Unterarm musste komplett auf dem Tisch liegen
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* Der rechte Unterarm musste mindestens mit dem vorderen Teil auf dem Tisch liegen
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Die Menschen waren im 19. Jahrhundert der Meinung, mit der richtigen Körperhaltung würden die Kinder nicht nur physisch, sondern auch psychisch diszipliniert werden. <br/>
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Ein anderes Mittel der Disziplinierung waren Strafen. Die Strafen der Schüler damals sind mit den heutigen Bestrafungsmethoden nicht mehr zu vergleichen. So mussten die Eltern eine Geldstrafe bezahlen, wenn ihre Kinder den Unterricht schwänzten. Wenn die Schüler von den Eltern krank gemeldet wurden, wurde ein sogenannter Schulbote losgeschickt, der diese Krankmeldung kontrollieren sollte. Bei fälschlicher Krankmeldung hatten die Eltern 16 Kreuzer zu bezahlen. Selbst ein Hochzeitsbesuch musste vom Lehrer erlaubt werden. Im Schulprotokollbuch aus dem Jahre 1839 ist die Rede von einer Schülerin, die nach dem unerlaubten Wirtshausbesuch in der Öffentlichkeit körperlich gezüchtigt wurde. Allerdings wurde die Art der Bestrafung genau geregelt. So ist im Schulprotokollbuch von Oberschleichach zu finden, dass gesundheitsschädigende Strafen, darunter auch die Ohrfeige, verboten waren. Desweiteren darf der Lehrer die Schüler nur mit einer Rute züchtigen. Doch Arrest bei Wasser und Brot war erlaubt und wurde sogar durch das königliche Landgericht angeordnet (siehe Schulprotokollbuch am 6.9.1840).
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<u>Quellen</u>
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* Schulprotokollbuch von 1836 bis 1851 (Archiv Gemeinde Oberaurach)
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* Schulprotokollbuch von 1851 bis 1870 (Archiv Gemeinde Oberaurach)
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* Privatarchiv Christian Blenk
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* Real- und Personalschematismus aus dem Jahr 1874 (S.120f.)
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* http://www.eva-mariahetterich.de/schule_frueher.html (Stand: 2013)
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* Seite Schulentwicklung
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* http://www.hdbg.de/montgelas/pages/hmv342.htm (Stand: 31.12.2013)
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* Liedtke, Prof. em. Dr. Max. „Schule im Spiegel der Zeit“.Lehrerinfo Nr.2(Juni 2006): S. 5-12.
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* http://www.pressglas-korrespondenz.de/aktuelles/pdf/pk-2011-3w-klose-preise-1800-1900.pdf (Stand: 02.01.2014)

Aktuelle Version vom 3. Januar 2014, 11:41 Uhr

Inhaltsverzeichnis

W-Seminar Geschichte

Buchtipp: "Barbara Schwarz und das Feuer der Willkür"

Im Buch "Barbara Schwarz und das Feuer der Willkür" von Harald Parigger wird die wahre Geschichte von Barbara Schwarz, eine Bamberger Wirtin, die als Hexe verhaftet wurde, erzählt.

  • Inhalt

Die Gänsewirtin Barbara Schwarz aus Bamberg wird der Hexerei beschuldigt und gefangen genommen. Inhaftiert wird sie allerdings in Zeil, wo sie drei jahre ihres Lebens unschuldig in Haft verbringt bevor sie durch einen Zufall fliehen kann. Hilfe findet sie bei einem Freund in Bamberg, der ihr seine Gartenhütte als Unterschlupf zur Verfügung stellt. Sie schrieb erfolglos einen Brief an den Kaiser, indem er ihre Unschuld bestätigen sollte. Als sie nach drei Jahren ihren Mann endlich wieder sah, meldete er ihr Versteck und sie wurde wiederum inhaftiert.

  • Aufbau

Das Buch ist in acht Kapitel unterteilt; zwischen den Kapiteln sind Infotexte eingeschoben, die dem Verständnis dienen.

  • Meinung zum Buch

Die Geschichte von Barbara Schwarz wird von Harald Parigger in spannender und ergreifender Weise dargestellt. Die Infotexte sind sehr hilfreich und ermöglichen es auch jungen Lesern die Hintergründe zur Zeit der Hexenverfolgung zu verstehen. Das im Arena Verlag erschienene Buch "Barbara Schwarz und das Feuer der Willkür" von Harald Parigger ist jeder Altersstufe zu empfehlen.


Das Schulleben im 19. Jahrhundert

Die Schule in Oberschleichach

Allgemeines
Die Schule in Oberschleichach existierte seit 1599. Das erste Schulgebäude stand auf dem heutigen Kirchenvorplatz und wurde als Schule und Lehrerwohnung genutzt. Nicht nur Oberschleichach, sondern auch Unter- und Neuschleichach schickten ihre Kinder in diese Schule. Das Gebäude wird 1849 für baufällig erklärt. Das neue Schulgebäude wurde dann 1857 von Ober- und Unterschleichach gemeinsam erworben und bis 1878 genutzt. Es handelt sich hierbei um das damalige Wohnhaus der Familie Basel, das wohl die Hausnummer 14 hatte. Den Kaufpreis teilen sich die beiden Gemeinden, da Unterschleichach noch keine eigene Schule besitzt.Neuschleichach hat in der Zwischenzeit eine eigene Schule bekommen. Erst 1873 beschließt die königliche Distrikts-Schulinspektion Zeil, dass der Schulsaal in Oberschleichach für 104 Schüler (!) zu klein sei und Unterschleichach deshalb eine eigene Schule bekomme.1875 Wurde dieser Neubau entgültig beschlossen. Das letzte der drei Schulgebäude in Oberschleichach wurde von 1878 bis in die 1980er Jahre genutzt; nach der Gebietsreform 1978 wurde die Grundschule dann nach Trossenfurt und die Hauptschule nach Eltmann verlagert. Die ersten paar Jahre wurde das Schulgebäude in Oberschleichach aber noch genutzt, da Eltmann nicht genügend Klassenzimmer für die vielen Klassen besaß. Heute befindet sich das UBiZ im ehemaligen Schulgebäude.

Schularten
Die Schule damals wurde unterschieden in Werktags- und Sonntagsschule.
Die Werktagsschule wurde zu Weihnachten 1802 durch den Kurfürsten Maximilian IV verpflichtend eingeführt. Er übergab den Pfarrern und Kaplänen der jeweiligen Kirchengemeinde die Aufsicht, was bedeutete, dass bis einschließlich 1873 der Lokalgeistliche automatisch Lokalschulinspektor war; jedoch wurde das Schulwesen allgemein 1806 von einer kirchlichen zu einer staatlichen Angelegenheit. Werktagsschüler waren bis 1856 zwischen sechs und zwölf Jahren alt; danach wurde ein siebtes Schuljahr angehängt.
Neben der Werktagsschule wurde 1803 eine Sonntags- oder Feiertagsschule eingeführt. Nach erfolgreichem Abschluss der Werktagsschule mussten die Kinder zwischen 12 und 18 Jahren die Sonntagsschule besuchen, die im Ort ihrer Beschäftigung liegt. 1856 wurde die Sonntagsschule auf drei Jahre gekürzt; jetzt waren die Schüler zwischen 13 und 16 Jahre alt. Die Sonntagsschule war ein wichtiges Element der damaligen Gesellschaft. Ohne ein Abschlusszeugnis der Sonntagsschule konnten junge Menschen zum Beispiel nicht heiraten oder den elterlichen Hof nicht übernehmen.
Desweiteren wird unterschieden zwischen Sommer- und Winterschule. Der Unterschied hierbei war die Anzahl der Unterrichtsstunden. Sie richteten sich nach den Bauern, da viele Kinder aus Bauernfamilien stammten und ihre Arbeitskraft beim Ernten o.ä. gebraucht wurde. 1837 beispielsweise fand die Sommerschule in Oberschleichach bei den Werktagsschülern von 7 Uhr bis 10 Uhr statt, bei den Sonntagsschülern von 12 Uhr bis 13 Uhr 30.
Auch die Ferien und manchmal sogar die Fehlzeiten richteten sich nach den Bauern und ihrem Bedarf an Arbeitskräften während der Erntezeiten. In den Schulprotokollbüchern ist am 5. September 1858 die Bitte eines Vaters vermerkt, seinen Sohn für die Feldarbeit acht Tage vom Unterricht zu befreien. Diese Bitte wurde im Anschluss auch gewährt.

Das Leben des Lehrers
Ein Lehrer im 19. Jahrhundert hatte mehr Aufgaben als nur das Unterrichten von Schülern. Zu seinen Aufgaben gehörten auch kirchliche, denn die Schulaufsicht führte der jeweilige Ortsgeistliche. Grund hierfür ist die für die Bevölkerung überraschende Einführung der allgemeinen Schulpflicht am 23. Dezember 1802. Die Pfarrer wurden zur Einsetzung eines Lehrers beauftragt, dafür musste ein Lehrer den Kirchendienst, Kantor- und Organistendienst übernehmen. Außerdem war ein Lehrer Gemeindeschreiber und Kirchenstiftungsschreiber . Auch hatte ein Lehrer das zur Schule gehörige Land zu bestellen und musste sich um Nutztiere kümmern.
Die Besoldung erfolgte teils in Naturalien wie etwa Weizen und Holz und teils in Geld. Pro Aufgabe erhielt der Lehrer eine gewisse Summe, so bekam er zum Beispiel für den Dienst als Kantor und Organist 1874 29 fl. 26 kr. (29 Gulden und 26 Kreuzer). Zum Vergleich: Ein Laib Brot mit einem Gewicht von ca. einem halben Kilo kostete in Bayreuth 1844 4 kr (Kreuzer). Dies hört sich nicht viel an, aber vergleicht man das Gehalt eines Lehrers mit dem von anderen Berufen, so erkennt man, dass der Lehrer mit sehr wenig auskommen musste. Zum Vergleich: Ein Tagwerker in der Reichbachschen Maschinenfabrik in Augsburg verdient 1844 pro Tag (das entspricht 11-12 Stunden Arbeitszeit) 32-38 kr (Kreuzer). In einer Graphik in http://www.pressglas-korrespondenz.de/aktuelles/pdf/pk-2011-3w-klose-preise-1800-1900.pdf erkennt man den Lehrer unten rechts auf dem Bild. Er sitzt auf dem letzten Ast und sein Beruf ist mit folgenden Worten kommentiert: „Schullehrer, hat zu viel zum Sterben und zu wenig zum Leben“, was die Lebensumstände des Lehrers nochmals verdeutlicht.

Das Leben des Schülers
Um als Kind im 19. Jahrhundert in die Schule gehen zu können musste man zunächst eine Impfbescheinigung vorlegen, um die Schule überhaupt besuchen zu dürfen. Schuljahresbeginn war im Mai , also in der Sommerschulzeit.
Als Werktagsschüler hatte man Unterrichtsfächer wie etwa Rechnen, Lesen oder Schreiben und natürlich auch Religion. Diese wurden jedoch nicht vom Staat festgelegt, sondern vom Lehrer unter Absprache mit dem Pfarrer. Lediglich eine königliche Anweisung ist in den Schulprotokollbüchern zu finden, die die Unterrichtsinhalte betreffen. Darin heißt es, dass die Schüler ein bis zwei Stunden Musikunterricht erhalten und als Chöre zur Unterstützung bei Feierlichkeiten eingesetzt werden sollen. Um ein Abschlusszeugnis zu erhalten, mussten die Schüler zwölf Kreuzer bezahlen.
Die Sonntagsschüler festigten ihr in der Werktagsschule erhaltenes Wissen und bauten es nach Möglichkeit auch aus. Zudem wurden vor allem die Mädchen durch Arbeitslehrerinnen auf ihr späteres Leben vorbereitet. Diese Arbeitslehrerinnen waren Frauen aus dem Dorf, die handwerklich besonders begabt waren.
Außerdem sollte den Kindern in der Schule Fleiß, Ordnung und Disziplin beigebracht werden. So war die Schreibstellung der Schüler genau vorgeschrieben:

  • Die Füße mussten mit der ganzen Sohle auf dem Boden oder dem Fußbrett stehen
  • Die Oberschenkel mussten mit dem größten Teil auf der Bank liegen
  • Der Oberkörper durfte maximal ein wenig nach vorn geneigt sein
  • Der Kopf musste möglichst gerade gehalten werden und durfte die Brust nicht berühren
  • Die Schultern mussten in einer Linie und parallel zur Tischkante gehalten werden
  • Die rechte und die linke Schulter mussten auf gleicher Höhe sein
  • Der linke Unterarm musste komplett auf dem Tisch liegen
  • Der rechte Unterarm musste mindestens mit dem vorderen Teil auf dem Tisch liegen

Die Menschen waren im 19. Jahrhundert der Meinung, mit der richtigen Körperhaltung würden die Kinder nicht nur physisch, sondern auch psychisch diszipliniert werden.
Ein anderes Mittel der Disziplinierung waren Strafen. Die Strafen der Schüler damals sind mit den heutigen Bestrafungsmethoden nicht mehr zu vergleichen. So mussten die Eltern eine Geldstrafe bezahlen, wenn ihre Kinder den Unterricht schwänzten. Wenn die Schüler von den Eltern krank gemeldet wurden, wurde ein sogenannter Schulbote losgeschickt, der diese Krankmeldung kontrollieren sollte. Bei fälschlicher Krankmeldung hatten die Eltern 16 Kreuzer zu bezahlen. Selbst ein Hochzeitsbesuch musste vom Lehrer erlaubt werden. Im Schulprotokollbuch aus dem Jahre 1839 ist die Rede von einer Schülerin, die nach dem unerlaubten Wirtshausbesuch in der Öffentlichkeit körperlich gezüchtigt wurde. Allerdings wurde die Art der Bestrafung genau geregelt. So ist im Schulprotokollbuch von Oberschleichach zu finden, dass gesundheitsschädigende Strafen, darunter auch die Ohrfeige, verboten waren. Desweiteren darf der Lehrer die Schüler nur mit einer Rute züchtigen. Doch Arrest bei Wasser und Brot war erlaubt und wurde sogar durch das königliche Landgericht angeordnet (siehe Schulprotokollbuch am 6.9.1840).

Quellen