Problem Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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==3. Beim Rechteinhaber (schriftlich => Mail) anfragen!== | ==3. Beim Rechteinhaber (schriftlich => Mail) anfragen!== | ||
Besonders Schulen erhalten durchaus oft die Erlaubnis, z.T. auch zeitlich begrenzt, unter genauer Angabe der Quelle und des Rechteinhabers z.B. ein Bild zu veröffentlichen. | Besonders Schulen erhalten durchaus oft die Erlaubnis, z.T. auch zeitlich begrenzt, unter genauer Angabe der Quelle und des Rechteinhabers z.B. ein Bild zu veröffentlichen. |
Version vom 7. Juli 2008, 16:53 Uhr
Zunächst ist kein Bild / Text im Internet urheberrechtsfrei!
Grundlegende Infos zu Bildlizenzen usw. unter wikipedia:de:Hilfe:Lizenzierung_für_Anfänger
1. Ideal bei Bildern:
- Creative Commons-Lizenz: Erlaubnis, dass Bild auch kommerziell – genutzt, verändert und weitergegeben werden darf. Name des Urhebers muss bei der Weiternutzung immer mit angegeben werden, und es muss immer wieder unter die Lizenz „CC-by-sa“ gestellt werden. Der Lizenztext muss jedoch nicht abgedruckt werden.
- GNU FDL: Wie CC, aber zusätzlich muss Lizenztext immer mit abgedruckt werden.
- Public Domain: Jeder darf mit Bild machen, was immer er will, auch ohne den Urheber zu nennen.
- Urheber 70 Jahre tot: In Deutschland /etlichen anderen Ländern gemeinfrei („Public Domain“) ==> freie Verwendung! Wenn Urheber unbekannt: gemeinfrei, falls Bild min. 100 Jahre alt ...
2. Wenn keine(r) der vier genannten Lizenz-Formen / Fälle vorliegt:
ZITAT (auch Bildzitat) als Ausweg
- Gilt nur, wenn man Wirkung der Quelle analysiert!
- Form der wiss. Arbeit, die das Bild zum Untersuchungsgegenbstand hat, ist wichtig!
- Achtung: Genaue Autoren- und Quellenangabe nötig!
- Lehrer-online zu Zitat und Urheberrecht Vgl. hier besonders den "Facharbeits-Fall"
3. Beim Rechteinhaber (schriftlich => Mail) anfragen!
Besonders Schulen erhalten durchaus oft die Erlaubnis, z.T. auch zeitlich begrenzt, unter genauer Angabe der Quelle und des Rechteinhabers z.B. ein Bild zu veröffentlichen.