Auszug aus dem Königl. Distrikts-Schulinspektion Eltmann
Real- und Personalschematismus. Schulstellen in den Katholischen Inspektions-Distrikten 1874
Auszug Real- und Personalschematismus der deutschen Schulen im Kreise Unterfranken und Aschaffenburg I.Teil: Katholische Schulen. Würzburg 1904
Quelle: Monats- und Wochenzeitschrift "Fliegende Blätter" Bd.IV Nr. 96 (1846), S.184
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Allgemeines
Die Schule in Oberschleichach existierte seit 1599. Das erste Schulgebäude stand auf dem heutigen Kirchenvorplatz und wurde als Schule und Lehrerwohnung genutzt. Nicht nur Oberschleichach, sondern auch Unter- und Neuschleichach schickten ihre Kinder in diese Schule. Das Gebäude wird 1849 für baufällig erklärt. Das neue Schulgebäude wurde dann 1857 von Ober- und Unterschleichach gemeinsam erworben und bis 1878 genutzt. Es handelt sich hierbei um das damalige Wohnhaus der Familie Basel, das wohl die Hausnummer 14 hatte. Den Kaufpreis teilen sich die beiden Gemeinden, da Unterschleichach noch keine eigene Schule besitzt.Neuschleichach hat in der Zwischenzeit eine eigene Schule bekommen. Erst 1873 beschließt die königliche Distrikts-Schulinspektion Zeil, dass der Schulsaal in Oberschleichach für 104 Schüler (!) zu klein sei und Unterschleichach deshalb eine eigene Schule bekomme.1875 Wurde dieser Neubau entgültig beschlossen. Das letzte der drei Schulgebäude in Oberschleichach wurde von 1878 bis in die 1980er Jahre genutzt; nach der Gebietsreform 1978 wurde die Grundschule dann nach Trossenfurt und die Hauptschule nach Eltmann verlagert. Die ersten paar Jahre wurde das Schulgebäude in Oberschleichach aber noch genutzt, da Eltmann nicht genügend Klassenzimmer für die vielen Klassen besaß. Heute befindet sich das UBiZ im ehemaligen Schulgebäude.
Schularten
Die Schule damals wurde unterschieden in Werktags- und Sonntagsschule.
Die Werktagsschule wurde zu Weihnachten 1802 durch den Kurfürsten Maximilian IV verpflichtend eingeführt. Er übergab den Pfarrern und Kaplänen der jeweiligen Kirchengemeinde die Aufsicht, was bedeutete, dass bis einschließlich 1873 der Lokalgeistliche automatisch Lokalschulinspektor war; jedoch wurde das Schulwesen allgemein 1806 von einer kirchlichen zu einer staatlichen Angelegenheit. Werktagsschüler waren bis 1856 zwischen sechs und zwölf Jahren alt; danach wurde ein siebtes Schuljahr angehängt.
Neben der Werktagsschule wurde 1803 eine Sonntags- oder Feiertagsschule eingeführt. Nach erfolgreichem Abschluss der Werktagsschule mussten die Kinder zwischen 12 und 18 Jahren die Sonntagsschule besuchen, die im Ort ihrer Beschäftigung liegt. 1856 wurde die Sonntagsschule auf drei Jahre gekürzt; jetzt waren die Schüler zwischen 13 und 16 Jahre alt. Die Sonntagsschule war ein wichtiges Element der damaligen Gesellschaft. Ohne ein Abschlusszeugnis der Sonntagsschule konnten junge Menschen zum Beispiel nicht heiraten oder den elterlichen Hof nicht übernehmen.
Desweiteren wird unterschieden zwischen Sommer- und Winterschule. Der Unterschied hierbei war die Anzahl der Unterrichtsstunden. Sie richteten sich nach den Bauern, da viele Kinder aus Bauernfamilien stammten und ihre Arbeitskraft beim Ernten o.ä. gebraucht wurde. 1837 beispielsweise fand die Sommerschule in Oberschleichach bei den Werktagsschülern von 7 Uhr bis 10 Uhr statt, bei den Sonntagsschülern von 12 Uhr bis 13 Uhr 30.
Auch die Ferien und manchmal sogar die Fehlzeiten richteten sich nach den Bauern und ihrem Bedarf an Arbeitskräften während der Erntezeiten. In den Schulprotokollbüchern ist am 5. September 1858 die Bitte eines Vaters vermerkt, seinen Sohn für die Feldarbeit acht Tage vom Unterricht zu befreien. Diese Bitte wurde im Anschluss auch gewährt.
Das Leben des Lehrers
Ein Lehrer im 19. Jahrhundert hatte mehr Aufgaben als nur das Unterrichten von Schülern. Zu seinen Aufgaben gehörten auch kirchliche, denn die Schulaufsicht führte der jeweilige Ortsgeistliche. Grund hierfür ist die für die Bevölkerung überraschende Einführung der allgemeinen Schulpflicht am 23. Dezember 1802. Die Pfarrer wurden zur Einsetzung eines Lehrers beauftragt, dafür musste ein Lehrer den Kirchendienst, Kantor- und Organistendienst übernehmen. Außerdem war ein Lehrer Gemeindeschreiber und Kirchenstiftungsschreiber . Auch hatte ein Lehrer das zur Schule gehörige Land zu bestellen und musste sich um Nutztiere kümmern.
Die Besoldung erfolgte teils in Naturalien wie etwa Weizen und Holz und teils in Geld. Pro Aufgabe erhielt der Lehrer eine gewisse Summe, so bekam er zum Beispiel für den Dienst als Kantor und Organist 1874 29 fl. 26 kr. (29 Gulden und 26 Kreuzer). Zum Vergleich: Ein Laib Brot mit einem Gewicht von ca. einem halben Kilo kostete in Bayreuth 1844 4 kr (Kreuzer). Dies hört sich nicht viel an, aber vergleicht man das Gehalt eines Lehrers mit dem von anderen Berufen, so erkennt man, dass der Lehrer mit sehr wenig auskommen musste. Zum Vergleich: Ein Tagwerker in der Reichbachschen Maschinenfabrik in Augsburg verdient 1844 pro Tag (das entspricht 11-12 Stunden Arbeitszeit) 32-38 kr (Kreuzer).
In der Graphik aus dem Jahr 1846 erkennt man den Lehrer unten rechts auf dem Bild. Er sitzt auf dem letzten Ast und sein Beruf ist mit folgenden Worten kommentiert: „Schullehrer, hat zu viel zum Sterben und zu wenig zum Leben“, was die Lebensumstände des Lehrers nochmals verdeutlicht.
Das Leben des Schülers
Um als Kind im 19. Jahrhundert in die Schule gehen zu können musste man zunächst eine Impfbescheinigung vorlegen, um die Schule überhaupt besuchen zu dürfen. Schuljahresbeginn war im Mai , also in der Sommerschulzeit.
Als Werktagsschüler hatte man Unterrichtsfächer wie etwa Rechnen, Lesen oder Schreiben und natürlich auch Religion. Diese wurden jedoch nicht vom Staat festgelegt, sondern vom Lehrer unter Absprache mit dem Pfarrer. Lediglich eine königliche Anweisung ist in den Schulprotokollbüchern zu finden, die die Unterrichtsinhalte betreffen. Darin heißt es, dass die Schüler ein bis zwei Stunden Musikunterricht erhalten und als Chöre zur Unterstützung bei Feierlichkeiten eingesetzt werden sollen. Um ein Abschlusszeugnis zu erhalten, mussten die Schüler zwölf Kreuzer bezahlen.
Die Sonntagsschüler festigten ihr in der Werktagsschule erhaltenes Wissen und bauten es nach Möglichkeit auch aus. Zudem wurden vor allem die Mädchen durch Arbeitslehrerinnen auf ihr späteres Leben vorbereitet. Diese Arbeitslehrerinnen waren Frauen aus dem Dorf, die handwerklich besonders begabt waren.
Außerdem sollte den Kindern in der Schule Fleiß, Ordnung und Disziplin beigebracht werden. So war die Schreibstellung der Schüler genau vorgeschrieben:
- Die Füße mussten mit der ganzen Sohle auf dem Boden oder dem Fußbrett stehen
- Die Oberschenkel mussten mit dem größten Teil auf der Bank liegen
- Der Oberkörper durfte maximal ein wenig nach vorn geneigt sein
- Der Kopf musste möglichst gerade gehalten werden und durfte die Brust nicht berühren
- Die Schultern mussten in einer Linie und parallel zur Tischkante gehalten werden
- Die rechte und die linke Schulter mussten auf gleicher Höhe sein
- Der linke Unterarm musste komplett auf dem Tisch liegen
- Der rechte Unterarm musste mindestens mit dem vorderen Teil auf dem Tisch liegen
Die Menschen waren im 19. Jahrhundert der Meinung, mit der richtigen Körperhaltung würden die Kinder nicht nur physisch, sondern auch psychisch diszipliniert werden.
Ein anderes Mittel der Disziplinierung waren Strafen. Die Strafen der Schüler damals sind mit den heutigen Bestrafungsmethoden nicht mehr zu vergleichen. So mussten die Eltern eine Geldstrafe bezahlen, wenn ihre Kinder den Unterricht schwänzten. Wenn die Schüler von den Eltern krank gemeldet wurden, wurde ein sogenannter Schulbote losgeschickt, der diese Krankmeldung kontrollieren sollte. Bei fälschlicher Krankmeldung hatten die Eltern 16 Kreuzer zu bezahlen. Selbst ein Hochzeitsbesuch musste vom Lehrer erlaubt werden. Im Schulprotokollbuch aus dem Jahre 1839 ist die Rede von einer Schülerin, die nach dem unerlaubten Wirtshausbesuch in der Öffentlichkeit körperlich gezüchtigt wurde. Allerdings wurde die Art der Bestrafung genau geregelt. So ist im Schulprotokollbuch von Oberschleichach zu finden, dass gesundheitsschädigende Strafen, darunter auch die Ohrfeige, verboten waren. Desweiteren darf der Lehrer die Schüler nur mit einer Rute züchtigen. Doch Arrest bei Wasser und Brot war erlaubt und wurde sogar durch das königliche Landgericht angeordnet (siehe Schulprotokollbuch am 6.9.1840).
Quellen
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