Q 11 Geschichte Thelenberg: Unterschied zwischen den Versionen
K |
K (→(städtische)Zucht- und Arbeitshäuser) |
||
Zeile 158: | Zeile 158: | ||
− | ====( | + | ====(Städtische) Zucht- und Arbeitshäuser==== |
besonders für Menschen aus gesellschaftlichen Randgruppen | besonders für Menschen aus gesellschaftlichen Randgruppen | ||
Zeile 173: | Zeile 173: | ||
* Arbeitspflicht | * Arbeitspflicht | ||
* Arbeitskräfte für Staat | * Arbeitskräfte für Staat | ||
− | |||
− | |||
====Spitäler (städtisch/landesherrlich/kirchlich)==== | ====Spitäler (städtisch/landesherrlich/kirchlich)==== |
Version vom 14. Oktober 2013, 17:19 Uhr
Inhaltsverzeichnis |
Hausaufgaben
Aktuelle Hausaufgabe
Für alle Kursteilnehmer mit Nachnamen beginnend mit dem Buchstaben A bis M:
Buch, S. 34-35
- Versuchen Sie die wesentliche Merkmale der Manufaktur und des Verlagswesens herauszuarbeiten!
- Was ist ihre Bedeutung in der Entwicklung moderner Arbeitsformen?
- Was ist daran jeweils "modern"?
Für alle Kursteilnehmer mit Nachnamen beginnend mit dem Buchstaben N bis Z:
Lesen Sie folgende (gekürzte) Quellen und arbeiten Sie heraus:
- Welche Bereiche des Lebens regeln die Zünfte?
- Was wird mit diesen genauen Regelungen bezweckt?
Zunftordnung der Züricher Krämer von 1330
- Man soll alljährlich zweimal ... einen Zunftmeister wählen.
- Wer in diese Zunft aufgenommen werden will, es sei Mann oder Frau, der soll ein Ehrbarer und aus dem Beruf sein und namentlich keine Zwietracht in die Zunft bringen. Dünkt es dem Zunftmeister und den sechs Beisitzern, dass die Aufnahme erfolgen kann, so hat er der Zunft 25 Pfund zu geben.
- Will ein Geselle in diesem Beruf Meister werden, der soll zunächst 3 Jahre gelernt und 2 Jahre als Geselle Lohn empfangen haben.
- Es soll auch kein Krämer mehr als einen Lehrknecht und zwei gelernte Knechtenehmen bei Strafe.
- Es darf niemand irgendeine Ware auf dem Markt verkaufen, der nicht zur Zunft gehört.
- Wenn ein Zunftgenosse stirbt, aber so arm ist, dass er nicht bestattet werden könnte, dann soll man ihn in die Stadt überführen und ihn dort bestatten, wo er es begehrt.
Amtsbrief der Kölner Leineweber von 1397
- Wer in diesem Handwerk und Bruderschaft ist, der soll den Meistern jederzeit gehorsam sein. So nicht, soll er dem Handwerk eine kölnische Mark Buße bezahlen.
- Niemand soll ein Stück Ware verkaufen, es sei denn es ward zuerst im Tuchhaus geprüft.
- Wer sein Tuch zu kurz oder zu schmal macht, muss sechs Schilling Buße zahlen ...
- Hat ein Meister drei Jahre lang im Handwerk gedient, soll er einen Vollharnisch haben und halten zu Nutzen der Stadt.
frühere Aufgaben
S. 24/M4 - Frage 3 für Land und Stadt + S. 22/23
S. 19-21, Quellen M6b-M6e - jeweils kurz notieren:
- welchem Stand gehört die Person an?
- welche Auswirkungen hat dies auf den Lebensweg?
- wie ist ihre Stellung innerhalb des Standes?
Ständegesellschaft
- Gutes Diagramm der spätmittelalterlichen Ständeordnung und unterständischen Gruppen
- Zusammenfassung der Dreiständelehre und Übersicht über Standesgruppen
Leben auf dem Land
Materialien
- Darstellung der Entwicklung von Bauernstand und Landleben über das gesamte MA hinweg)
- Gutes Video, allerdings zum Leben im 14./15. Jh
Hefteintrag
- über 80% der Menschen leben auf Land
- Wohnform: Dorf
- Waldhufen-
- Haufen - oft Kirche. als geistl. und geistiger (Schule) Kern
- Kirchspiel (mehrere Dörfer, Weiler, Höfe teilen sich Kirche)
- privat genutzes Land und bis zu 50% Allmende (gemeinsch. genutztes Land)
- Leben geprägt von
- Wetter (Ernte!)
- Tages- und Jahreszeit
- harter Handarbeit
- sehr einfachen Wohnverhältnisse, Nahrung, Kleidung
- Selbstversorgungswirtschaft
- vielfältige Abhängigkeit und Dienste
- unsicheres, meist kurzes Leben
- Bewohner sozial stark differenziert:
- Grundherr
- Pfarrer, Verwalter des Grundherren
- Bauern, Handwerker Tagelöhner, Knechte, Mägde
- Juden und andere Randgruppen
Unterschiede zwischen "Bauern":
abhängig von Hofgröße, Erbrecht (Anerbenrecht vs. Realteilung) und Status des Bauern:
- Höriger: abhängig von Grundherr (GH), der ihm Land zur Bearbeitung überlässt und ihn schützt, dafür aber Abgaben (Natural- und Geld-) und Dienste erhält. Hat z.T. auch noch eigenes Land und kann Überschüsse selbst verwenden. z.T. mehreren Grundherren verpflichtet
- Leibeigener: urspr. völlig unfrei, persönlicher Besitz des GH, arbeitet auf dessen Land nur für ihn, darf z.B. nicht wegziehen. Später z.T. im S /W eher wie Hörigenstatus. Im O extreme Unfreiheit
Grundherren: Vertreter des 1. oder 2. Standes oder kirchl. Einrichtung, die Besitz von und Herrschaft über Land und Leute (inkl. Gerichtsbarkeit) innehaben
Wichtig: Genossenschaftsidee
Paralleles beziehungsweise Gegenprinzip zum hierarchischen Prinzip der Grundherrschaft!
- Vereinigung zum Teil von Personen aus unterschiedlichen Ständen (z.B. Wallfahrtbruderschaften)
- oft durch Eid geschlossen
- Idee: kooperative Solidarität, Zugehörigkeit, Sicherstellung eines standesgemäßen Begräbnisses usw.
- Gemeinschaft als Schutz vor hohen Lebensrisiken auf Land, bei Reisen, bei Missernten, Epidemien.
Städte:
- Kaufleute ⇒ Gilden/Hanse
- Handwerker ⇒ Zünfte
- Regelung von Produktion und Handel, wechselseitige Unterstützung, Geselligkeit ⇒ gutes Leben, geregeltes Auskommen und grundlegende soziale Absicherung der Mitglieder
Land:
- Bauern bewirtschaften Land der Grundherren ⇒ Kooperation bei Feldbau, Frondiensten und Nutzung der Allmende wichtig ⇒ Gemeindeversammlung ⇒ Gemeinderat/Dorfschulze ⇒ gemeinsames Handeln gegenüber Grundherren
Bedrohungen und soziale Absicherung
Bedrohungen
Im 15. Jh. bis Mitte 19. Jh. durchschnittliche Lebenserwartung zwischen 35 und 40 Jahren!
Ursachen:
Krankheiten und Seuchen
- Pestwelle 1347-1352 (der schwarze Tod)
- bis ins 18. Jh. wiederholte Epedemien
- als Folgen: erhöhte Frömmigkeit, Judenverfolgung (Sündenbock!)
- Krankheiten wie Ruhr, Pocken, Masern, Keuchhusten, ...
- "Kindbettfieber": Infektion nach/während Geburt ==> Tod vieler Frauen
- hohe Kindersterblichkeit
- Unterernährung schwächt Immunsystem
- Medizin und Hygienen wenig entwickelt ⇒ viele Infektionen oder Verletzungen führen unweigerlich zum Tod
Kriege
- grundsätzlich durch Übergriffe durch Truppen und marodierende Söldner (Verheerung!): massive Bedrohung und Dezimierung der Zivilbevölkerung (Raub, Brandstiftung, Erpressung, Vergewaltigung, Mord), dazu als Folge Hungersnöte und Seuchen
- Entvölkerung ganzer Landstriche und Aufgabe von Siedlungen (⇒ Wüstung)
Hunger
- Missernten/zu geringer Ertrag durch / Verschuldung (ggü. Grundherrn)und Verlust des Hofes durch
- Wetter/Klimawandel, Naturkatastrophen
- Schädlinge/Pflanzenkrankheiten
- Ausfall einer Arbeitskraft in Familie durch Krankheit oder Unfall
- zu kleine, unwirtschaftliche Höfe und zu hohe Abgabenlast
- Plünderung durch Soldaten (Ernte, Vieh, Rücklagen, Saatgut)
Alter/Armut
keine generelle (staatliche) Vorsorge
Formen der sozialen Absicherung
Hilfe durch Familie, Genossenschaft (z.B. Zunft), Kirche
z.B. Pflege, Hilfe und Altersversorgung in Familie
Almosenlisten
- kirchliche oder kommunale Listen, auf denen Bedürftige aufgeführt sind, die regelmäßige Zuwendungen oder freies Wohnen erhalten
- besonders für alte/kranke oder anderweitig nicht arbeitsfähige und besitzlose Einzelpersonen (Familie KANN nicht helfen)==> Witwen, alleinstehende Frauen mit kleinen Kindern
Betteln
- anerkannter "Beruf" für Arme, die sich so versorgen
- Geber haben christliche Motivation (==> Mildtätigkeit!)
- zunehmend kommunal reglementiert: Betteln/Almosenempfang nur für Inhaber amtlicher Bettelzeichen erlaubt, um steigende Zahlen zu bewältigen
(Städtische) Zucht- und Arbeitshäuser
besonders für Menschen aus gesellschaftlichen Randgruppen
Zweck:
- Disziplin
- Arbeit
Prinzipien:
- strenge und starre Disziplin
- statt Todes- und Körperstrafen Freiheitsentzug durch Einschließung in Disziplinaranstalt
- Arbeitspflicht
- Arbeitskräfte für Staat
Spitäler (städtisch/landesherrlich/kirchlich)
- Meist Stiftungen von Adeligen, reichen Bürgern, hohen kirchlichen Amtsträgern
- Austattung mit Ländereien, Geld, Grundstücken und Gebäuden, Gärten, z.T. mit Apotheken
- z.T. Platz für bis zu 500 Personen
- Funktionen u.a.:
- Krankenhaus
- Altenstift
- Wöchnerinenstube (für Geburt + Zeit danach)
- Säuglings- und Waisenheim
- Anstalt für Geisteskranke
- Wohnraum für Aussätzige
ABER: WANDEL der Einstellung zur Armut:
Von Almosenvergabe durch Einzelne (alte, religiös motivierte Form)zu gemeinschaftlich und öffentlich organisierte Armenfürsorge
Merkmale:
- Kommunalisierung: weltliche Obrigkeit (vor Ort) übernimmt Organisation des Armenwesens
- Rationalisierung: Nur Arbeitsunfähige erfüllten Kriterien der Bedürftigkeit und erhalten Leistungen
- Bürokratisierung: Kontrolle der Unterstützungsleistungen durch Sozialverwaltungen
- Pädagogisierung: Erziehung für die Bettler durch die Verwaltung. Zum Beispiel sollen sie nicht mehr Glücksspielen/ Saufen, sondern regelmäßig und organisiert arbeiten.
Ursache des Wandels: Reformation
- Almosen geben bringt keine Erlösung - nur Glaube
- viele Klöster (vorher aktive Armenfürsorge) aufgelöst
- immer mehr/zu viele Bettler (Bettelarme!
- protestantisches Arbeitsethos ⇒ alle noch arbeitsfähigen Bettler sollen arbeiten
Vorindustrielle Arbeitswelten
Selbstversorgung = Subsistenzwirtschaft
Ziel: Befriedigung der Grundbedürfnisse (Nahrung, Kleidung, Unterkunft) Herstellung der Produkte und einfacher hierzu benötiger Werkzeuge/Mittel in Handarbeit
- besonders auf Land
- nicht marktorientiert
- kaum Arbeitsteilung
- kaum Geldwirtschaft