Q 11 Geschichte Thelenberg: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Leben auf dem Land)
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:* Bauern, Handwerker      Tagelöhner, Knechte, Mägde
 
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:* Juden und andere Randgruppen
 
:* Juden und andere Randgruppen
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Unterschiede zwischen "Bauern":<BR>
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abhängig von Hofgröße, Erbrecht (Anerbenrecht vs. Realteilung) und Status des Bauern:
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* '''Höriger''': abhängig von Grundherr (GH), der ihm Land zur Bearbeitung überlässt und ihn schützt, dafür aber Abgaben (Natural- und Geld-) und Dienste erhält. Hat z.T. auch noch eigenes Land und kann Überschüsse selbst verwenden. z.T. mehreren Grundherren verpflichtet
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* '''Leibeigener''': urspr. völlig unfrei, persönlicher Besitz des GH, arbeitet auf dessen Land nur für ihn, darf z.B. nicht wegziehen. Später z.T. im S /W eher wie Hörigenstatus. Im O extreme Unfreiheit
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'''Grundherren''': Vertreter des 1. oder 2. Standes oder kirchl. Einrichtung, die Besitz von und Herrschaft über Land und Leute (inkl. Gerichtsbarkeit) innehaben
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'''Wichtig:  Genossenschaftsidee'''

Version vom 1. Oktober 2013, 22:22 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Hausaufgabe

S. 19-21, Quellen M6b-M6e - jewils kurz notieren:

  • welchem Stand gehört die Person an?
  • welche Auswirkungen hat dies auf den Lebensweg?
  • wie ist ihre Stellung innerhalb des Standes?


Ständegesellschaft


Leben auf dem Land

Materialien


Hefteintrag

  • über 80% der Menschen leben auf Land
  • Wohnform: Dorf
  • Waldhufen-
  • Haufen - oft Kirche. als geistl. und geistiger (Schule) Kern
  • Kirchspiel (mehrere Dörfer, Weiler, Höfe teilen sich Kirche)
  • privat genutzes Land und bis zu 50% Allmende (gemeinsch. genutztes Land)
  • Leben geprägt von
  • Wetter (Ernte!)
  • Tages- und Jahreszeit
  • harter Handarbeit
  • sehr einfachen Wohnverhältnisse, Nahrung, Kleidung
  • Selbstversorgungswirtschaft
  • vielfältige Abhängigkeit und Dienste
  • unsicheres, meist kurzes Leben
  • Bewohner sozial stark differenziert:
  • Grundherr
  • Pfarrer, Verwalter des Grundherren
  • Bauern, Handwerker Tagelöhner, Knechte, Mägde
  • Juden und andere Randgruppen

Unterschiede zwischen "Bauern":
abhängig von Hofgröße, Erbrecht (Anerbenrecht vs. Realteilung) und Status des Bauern:

  • Höriger: abhängig von Grundherr (GH), der ihm Land zur Bearbeitung überlässt und ihn schützt, dafür aber Abgaben (Natural- und Geld-) und Dienste erhält. Hat z.T. auch noch eigenes Land und kann Überschüsse selbst verwenden. z.T. mehreren Grundherren verpflichtet
  • Leibeigener: urspr. völlig unfrei, persönlicher Besitz des GH, arbeitet auf dessen Land nur für ihn, darf z.B. nicht wegziehen. Später z.T. im S /W eher wie Hörigenstatus. Im O extreme Unfreiheit

Grundherren: Vertreter des 1. oder 2. Standes oder kirchl. Einrichtung, die Besitz von und Herrschaft über Land und Leute (inkl. Gerichtsbarkeit) innehaben


Wichtig: Genossenschaftsidee