Benutzer Diskussion:Reuß Nele: Unterschied zwischen den Versionen

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== Hexen in der Frühen Neuzeit ==
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=== Thema Hexen ===
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1. krumme Nase, Warzen, stubelige Haare, spitzer Hut, langes Gewand, Besen, böse, buckelig
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2. Bücher, Sagen, Bilder, Erzählungen
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3. Hexen hatten in der Geschichte einen Bund mit dem Teufel und galten deshalb als ungläubig. Oftmals kannte eine Hexe sich gut mit Kräutern aus und war mit Zauberkräften ausgestattet.
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4. Man verbrannte Hexen lebendig auf dem Scheiterhaufen oder man warf sie mit einer Eisenkugel in einen See. Wenn sie wieder auftauchten, galten sie als Hexen und wurden verbrannt.
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5. Der sogenannte "Hexenhammer" von Heinrich Kramer wurde als zentrales Standwerk hierfür herangezogen.
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6. Der Hexenhammer gliedert sich in drei Teile:
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* Begründung der Autoren, weshalb schon das Leugnen des Hexenglaubens als Ketzerei angesehen wird
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* Arten und Wirkungen der Hexerei
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* Prozessführung ( Folter, Urteil und Bestrafung)
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7.
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* Folter: physischer Schmerz und seelische Belastungen der Angeklagten
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* Todesurteil für Angeklagte
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* Auslöschung von einzelnen Gemeindemitgliedern oder teilweise von ganzen Gemeinden

Version vom 13. November 2012, 15:58 Uhr

Hexen in der Frühen Neuzeit

Thema Hexen

1. krumme Nase, Warzen, stubelige Haare, spitzer Hut, langes Gewand, Besen, böse, buckelig

2. Bücher, Sagen, Bilder, Erzählungen

3. Hexen hatten in der Geschichte einen Bund mit dem Teufel und galten deshalb als ungläubig. Oftmals kannte eine Hexe sich gut mit Kräutern aus und war mit Zauberkräften ausgestattet.

4. Man verbrannte Hexen lebendig auf dem Scheiterhaufen oder man warf sie mit einer Eisenkugel in einen See. Wenn sie wieder auftauchten, galten sie als Hexen und wurden verbrannt.

5. Der sogenannte "Hexenhammer" von Heinrich Kramer wurde als zentrales Standwerk hierfür herangezogen.

6. Der Hexenhammer gliedert sich in drei Teile:

  • Begründung der Autoren, weshalb schon das Leugnen des Hexenglaubens als Ketzerei angesehen wird
  • Arten und Wirkungen der Hexerei
  • Prozessführung ( Folter, Urteil und Bestrafung)

7.

  • Folter: physischer Schmerz und seelische Belastungen der Angeklagten
  • Todesurteil für Angeklagte
  • Auslöschung von einzelnen Gemeindemitgliedern oder teilweise von ganzen Gemeinden